Rundumschutz für den eHBA mit SHC+Protect
Mit SHC+Protect bietet SHC+CARE gemeinsam mit der SV Sparkassenversicherung und der Provinzial selbstzahlenden Heilberuflern den Rundumschutz für den eHBA: von der Ersatzkarte bis hin zur Entschädigung finanzieller Mehraufwände. Und das ganz individuell an die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden angepasst. Die SV Kartenverlustversicherung gilt exklusiv nur für Kunden, die einen elektronischen Heilberufsausweis über die SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co.KG (SHC+CARE) beantragt und erhalten haben. Die Versicherungsleistung erstreckt sich vom Basis Paket, welches Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des eHBAs absichert, bis hin zu den Optionen Bronze, Silber oder Gold, mit denen finanzielle Mehraufwendungen abgesichert sind.
Von Basis bis Gold – für jeden der beste Schutz
SHC+Protect bietet verschiedene Versicherungspakete. Das Basis Paket ist bereits für 5,00 € im Jahr erhältlich und sichert die Kunden von SHC+CARE gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des elektronischen Heilberufsausweises ab. Im Schadensfall ist schnelle Hilfe garantiert und SHC+CARE liefert eine kostenfreie Ersatzkarte.
Zusätzlich lassen sich finanzielle Mehraufwendungen mit den Paketen Bronze, Silber und Gold versichern. Mit dem Paket Bronze erhalten Kunden für 7,49 € im Jahr einen Ausgleich in Höhe von 50,00 € pro Arbeitstag für den finanziellen Mehraufwand durch den Kartenverlust. Dieser Ausgleich wird bis zur Auslieferung der Ersatzkarte gezahlt, jedoch maximal bis zu 10 Tagen.
Im Paket Silber beträgt der Ausgleich 100,00 € pro Tag und kostet 14,99 € im Jahr. Mit Gold erhalten Versicherte 200,00 € pro Tag für einen jährlichen Versicherungsbeitrag von 29,99 €.
Welche Versicherungsbedingungen gelten?
Die SV Kartenverlustversicherung ist ein Gruppenversicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer ist SHC+CARE, der seinen Kunden den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag anbietet. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern diese nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Als Versicherungsfall gilt jeglicher Verlust (Verlieren, Liegenlassen, Diebstahl, etc.) Beschädigung oder Zerstörung des von der SHC erhaltenen eHBA. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
- a) einen gültigen Kartenvertrag mit SHC+CARE besteht;
- b) der Beitritt in die Gruppenversicherung über SHC+Protect stattgefunden hat;
- c) der eHBA auf denselben Kunden ausgestellt ist; und
- d) der eHBA zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültig ist.
Gemäß den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die SV Kartenverlustversicherung sind Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art ausgenommen. Des Weiteren erfolgt kein Ersatz für Schäden, die im Rahmen der Garantieleistungen vom Kartenhersteller übernommen werden; für Schäden aufgrund von Produktions-, Material oder Ausführungsfehlern; für Schäden aufgrund von Abnutzung und Verschleiß und für mittelbare Schäden aller Art. Ebenso sind Cyberschäden von der Versicherungsleistung ausgenommen.