Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können sich an die TI anschließen
Über die TI als Datenautobahn werden Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen und weitere Leistungserbringer schnell und sicher miteinander vernetzt. Hierzu benötigen diese Institutionen neben dem Konnektor, dem Zugangsdienst (KIM) und den Kartenlesegeräten (GKT) den so genannten Institutionsausweis, die SMC-B Reha.
Die SMC-B ist eine institutionsbezogene Smartcard und dient in der TI als Sicherheitsmodulkarte. Mit ihr authentifiziert sich eine Institution innerhalb der TI mit ihrem kryptographischen Schlüssel und den Zertifikaten. Herausgeber der SMC-B für die Krankenhäuser, Krankenhausapotheken sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist die DKTIG.
Die SMC-B Reha wird von der DKTIG für Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 besteht oder für Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Rentenversicherung, welche Leistungen nach den §§ 15, 15a oder § 31 Absatz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches erbringen, herausgegeben.
SHC+CARE als erster und einziger Trusted Service Provider für die SMC-B Reha
Zur Identifikation innerhalb der TI benötigt jede Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung mindestens eine SMC-B Reha. Aus organisatorischen Gründen und um Ausfälle zu kompensieren, wird die Bestellung einer Ersatzkarte empfohlen. Pro Antrag können bis zu 20 SMC-B Karten bestellt werden. Wie viele SMC-B Karten in einer Einrichtung benötigt werden, hängt von den organisatorischen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung ab und ist individuell zu ermitteln.
Die Bestellung der SMC-B Reha kann nur über einen TSP erfolgen. Jeder berechtigten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen steht das webbasierte Antragsportal der SHC+CARE zur Verfügung.
Welchen Mehrwert bietet die SMC-B Reha den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Im Bereich Rehabilitation ist vor allem die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) interessant. Sie ermöglicht über die TI eine barrierefreie, authentische und sichere digitale Kommunikation zwischen Heilberuflern, Behandelnden, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen. Der Austausch von Informationen und Dokumenten kann schnell, einfach und sicher erfolgen. Zudem erlaubt der Anschluss an die TI den Zugriff auf medizinische Informationen über den Patienten via elektronischer Patientenakte (ePA). Hierdurch ist eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung möglich.
Erfahren Sie hier mehr über die Anwendungen in der TI.