Für die Verwaltung der Beitragsnachweise hat die Minijob-Zentrale die elektronische Arbeitgeberakte eingeführt. Die elektronische Akte stellt jedem Mitarbeiter sämtliche wichtigen Informationen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung. Gespeichert sind diese Daten und Dokumente im elektronischen Archiv. Unabhängig vom Standort – die Minijob-Zentrale hat Niederlassungen in Essen, Gelsenkirchen und Cottbus – stehen den mehr als 1.800 Mitarbeitern über die virtuelle Akte jederzeit die aktuellen Arbeitgeberdaten für Auskünfte und Bearbeitung zur Verfügung. Entwickelt wurde LDMS von der Software Innovation GmbH in Zusammenarbeit mit der Firma Océ.
Seit der Neuregelung der Minijobs im April 2003 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (die ehemalige Bundesknappschaft) für das Melde- und Beitragswesen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zuständig. Die Mitarbeiter nehmen die Meldungen für geringfügig Beschäftigte und die Beitragsnachweise und Zahlungen der Arbeitgeber entgegen, leiten die eingenommenen Gelder an die beteiligten Sozialversicherungsträger sowie das Bundeszentralamt für Steuern weiter und überwachen den fristgerechten Einzug der Sozialabgaben. Darüber hinaus berät das Team des Service-Centers Arbeitgeber und Beschäftigte in allen Fragen rund um das Thema Minijobs.