Doch was genau ist eine elektronische Signatur? Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen des Dokumentes prüfen kann. Die elektronische Signatur erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten.
Tritt der Fall ein, dass ein Dokument bzw. die Signatur einer Prüfung standhalten muss, sind die erstellten Signaturen, als so genannte „fortgeschrittene elektronische Signaturen“ gemäß SigG, als zugelassene Beweismittel vor Gericht verwendbar. Die fortgeschrittene elektronische Signatur unterliegt den gleichen Anforderungen wie ein Papierdokument und damit der freien Beweiswürdigung durch ein Gericht. Die Beweiskraft der mithilfe von signotec Technologien erfassten Unterschriften ist von einem unabhängigen Schriftsachverständigen bestätigt worden.