Der elektronische Versand von Rechnungen wird jetzt noch einfacher: Mit der modularen Software-Lösung "fideAS sign" der Applied Security GmbH aus Stockstadt werden Rechnungen digital signiert und elektronisch an den Kunden übermittelt. Auf Knopfdruck entsprechen auch Massenaussendungen den gesetzlichen Vorschriften nach Paragraf 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Der Rechnungsempfänger kann also beim zuständigen Finanzamt die Vorsteuer geltend machen und mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen. Die Rechnungen werden in das standardisierte und weit verbreitete PDF-Format umgewandelt und dabei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Anschließend gelangt die Rechnung via E-Mail zum Kunden. Dort wird die qualifizierte Signatur mit einem PDF-Reader überprüft. Wichtig für den Versender: Er benötigt eine Signaturkarte eines zugelassenen Trust-Centers, einen dokumentierten Funktionsablauf für die Rechnungserstellung und "fideAS sign". Die Lösung ist modular aufgebaut: Denn die unterschiedlichen Anwendungskomponenten wie zum Beispiel die Erzeugung von Massensignaturen oder die nahtlose Integration in vorhandene Applikationen lassen sich - je nach Anforderung - über eine gemeinsame Schnittstelle mit verschiedenen Signaturformaten kombinieren. "Den meisten Unternehmen ist nicht klar, dass elektronische Rechnungen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, damit die Vorsteuer geltend gemacht werden kann", warnt Frank Schlottke, Geschäftsführer der Applied Security GmbH, vor allzu gedankenlosem Umgang mit der digitalen Fakturierung. Er weiß aus zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern, "dass die Konsequenzen einer ordentlichen Steuerprüfung völlig unterschätzt werden." Er und sein Entwickler-Team arbeiten deshalb an Lösungen, "die immer die aktuelle Rechtslage im Auge haben und den Unternehmer dadurch vor bösen Überraschungen schützen."
Ohne Signatur droht Ungemach
Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen stittig / Gesetzeskonforme Massensignaturen mit "fideAS sign"
Der elektronische Versand von Rechnungen wird jetzt noch einfacher: Mit der modularen Software-Lösung "fideAS sign" der Applied Security GmbH aus Stockstadt werden Rechnungen digital signiert und elektronisch an den Kunden übermittelt. Auf Knopfdruck entsprechen auch Massenaussendungen den gesetzlichen Vorschriften nach Paragraf 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Der Rechnungsempfänger kann also beim zuständigen Finanzamt die Vorsteuer geltend machen und mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen. Die Rechnungen werden in das standardisierte und weit verbreitete PDF-Format umgewandelt und dabei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Anschließend gelangt die Rechnung via E-Mail zum Kunden. Dort wird die qualifizierte Signatur mit einem PDF-Reader überprüft. Wichtig für den Versender: Er benötigt eine Signaturkarte eines zugelassenen Trust-Centers, einen dokumentierten Funktionsablauf für die Rechnungserstellung und "fideAS sign". Die Lösung ist modular aufgebaut: Denn die unterschiedlichen Anwendungskomponenten wie zum Beispiel die Erzeugung von Massensignaturen oder die nahtlose Integration in vorhandene Applikationen lassen sich - je nach Anforderung - über eine gemeinsame Schnittstelle mit verschiedenen Signaturformaten kombinieren. "Den meisten Unternehmen ist nicht klar, dass elektronische Rechnungen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, damit die Vorsteuer geltend gemacht werden kann", warnt Frank Schlottke, Geschäftsführer der Applied Security GmbH, vor allzu gedankenlosem Umgang mit der digitalen Fakturierung. Er weiß aus zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern, "dass die Konsequenzen einer ordentlichen Steuerprüfung völlig unterschätzt werden." Er und sein Entwickler-Team arbeiten deshalb an Lösungen, "die immer die aktuelle Rechtslage im Auge haben und den Unternehmer dadurch vor bösen Überraschungen schützen."