Wenn Unternehmen elektronische Dokumente rechtsverbindlich einsetzen wollen, verlangt der Gesetzgeber, dass sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind. Zugelassen sind diese Signaturen dann, wenn die Software inklusive der Dokumentation, Handbücher, Entwicklungs- und Qualitätssicherungsunterlagen von einer unabhängigen Stelle geprüft wurde. Außerdem muss der Hersteller in einer sogenannten „Herstellererklärung“ verbindlich die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen erklären. Offiziell gültig wird diese Erklärung mit einer Veröffentlichung durch die Bundesnetzagentur.
Nach der Vorläufer-Version 1.6 hat die Applied Security GmbH diese Schritte auch mit dem Major-Release 2.0 der Software fideAS sign erfolgreich durchlaufen. Die Herstellererklärung der Spezialisten für Datensicherheit kann nun von der Website der Bundesnetzagentur als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Vorteil für die Kunden: Apsec garantiert ihnen damit verbindlich die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Sie können sich also darauf verlassen, dass ihre signierten Dokumente anerkannt werden.
Dabei bietet fideAS sign 2.0 eine Reihe von Vorteilen gegenüber der Vorläufer-Version: Die Anwendung lässt sich nun auch komfortabel über eine Web-Oberfläche bedienen. Darüber hinaus kann man sie in unterschiedlichen Anwendungsszenarien einsetzen: Um Dateien, E-Mail-Anhänge oder SOAP-Kommunikationen zu signieren. Wer wegen dieser Features bereits mit der aktuellen Version arbeitet, kann sich jetzt auch auf die zusätzliche Sicherheit durch die Herstellererklärung verlassen.
Weitere Informationen zu fideAS sign gibt es im Internet unter www.apsec.de. Die Herstellererklärung von apsec steht bei der Bundesnetzagentur zum Download bereit: www.bundesnetzagentur.de/....