1. Neue Regelungen für Umlagen
Zum 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlage komplett entfallen. Das neue sogenannte Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG), für das der Bundesrat Anfang Juli grünes Licht gegeben hat, legt daher im Rahmen der EEG-Novelle das Hauptaugenmerk auf den Ausgleich der Finanzierungen der Netzbetreiber. Es hat das Ziel, die verbliebenen Umlagen zu gestalten. So werden neben der EEG-Umlagenregelung beispielsweise die KWKG-Umlagen und die Offshore-Netzumlagen vereinfacht bzw. neu geregelt.
Expertenratschlag: Wenn die neuen Endkundentarife für 2023 aufgebaut werden, können/sollten die Umlagen auf der Rechnung zusammengeführt werden.
2. Einführung AS4 als Kommunikationsstandard
Zum 1. Oktober 2023 führt die Bundesnetzagentur AS4 als Übertragungsmedium in der Marktkommunikation des deutschen Strommarktes ein. Das bedeutet, dass der Datenaustausch unter Verwendung von AS4 erfolgen muss. Die betroffenen Versorgungsunternehmen müssen den Datenaustausch im Bereich Strom zum Stichtag inklusive eines Übergangsszenarios produktiv nehmen.
Expertenratschlag: Versorgungsunternehmen sollten rechtzeitig starten, mit ihren IT-Dienstleistern in Testphasen zu gehen. Damit die fristgerechte Umsetzung der bidirektionalen AS4-Verbindungen gelingt, müssen je nach Profil zehn bis 15 Parameter eingerichtet werden – ein hoher Aufwand, der zu automatisieren ist. Zudem muss jedes Versorgungsunternehmen etliche Verbindungen aufbauen und für deren kontinuierliche Funktion sorgen. Rechtzeitige Planung ist daher das A und O.
3. Universalbestellprozess für Messstellenbetreiber
Die Prozesse für den Einsatz intelligenter Messsysteme werden weiterentwickelt. Hierdurch können Messstellenbetreiber zunehmend ein größeres Leistungsspektrum anbieten. Zum 1. Oktober 2023 treten deshalb Änderungen zur Standardisierung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität und der Wechselprozesse im Messwesen in Kraft. Der sogenannte Universalbestellprozess ermöglicht die Bearbeitung von Aufgaben hinsichtlich Angebots-, Bestell-, Konfigurations- und Abrechnungsprozessen. Über diesen Prozess können Leistungen bestellt werden, die der MSB mit intelligenten Messsystemen umsetzt.
Expertenratschlag: Bereiten Sie sich rechtzeitig zusammen mit Ihrem Gateway-Administrator und ERP-Anbieter auf diese neuen Prozesse vor, damit Sie die vorgegebenen Prozesse abbilden können und neue Geschäftsfelder erschließen.
4. Angepasste Prozesse für die Elektromobilität
Ebenfalls zum 1. Oktober 2023 wird ein wichtiger regulatorischer Schritt bezüglich des bidirektionalen Ladens bei der Elektromobilität gemacht. Kernpunkt: Der in E-Autos gespeicherte Strom wird von Umlagen befreit, d. h. Elektroautos werden in diesem Fall ähnlich wie stationäre Speicher behandelt.
Expertenratschlag: Prüfen Sie Ihre Einrichtungen, ob hier bereits für Speicher entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden.
5. Anpassung der geodätischen Höhenlagen
Zum 1. Januar 2024 müssen Gasanbieter für alle Marktlokationen die geodätischen Höhen mit maximal fünf Meter Abweichung angeben. Derzeit werden die Höhenlagen in Zonen mit einer Abweichungsmöglichkeit von 50 Metern berechnet. Für Netzbetreiber ist dies eine große und herausfordernde Aufgabe. Sie müssen künftig die korrekte Höhe gebäudescharf ermitteln.
Expertenratschlag: Die Landesvermessungsämter haben diese Daten selbstverständlich vorliegen. Netzbetreiber sollten rechtzeitig anfangen, die Daten anzufragen und ihre Unterlagen entsprechend zu aktualisieren.