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Finanzexperten der SKD Frankfurt geben ihre Erfahrungen weiter:

Krankheit sofort an Versicherung melden, sonst ist das Krankentagegeld in Gefahr

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt Krankentagegeld – aber nur, wenn die Versicherung eine Krankmeldung erhalten hat. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, wie wichtig es ist, dass die Krankmeldung tatsächlich eingeht.

Frankfurt, im August 2010 – Was anfangs wie ein kleines Wehwehchen aussieht, kann sich doch zu einer ernsten Krankheit ausweiten. Deshalb rät Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH
, Versicherten im Krankheitsfall nicht nur den Arbeitgeber zu informieren, sondern die Krankmeldung unverzüglich auch an die Krankenversicherung zu schicken. „Spätestens zwei bis drei Tage nach der Ausstellung durch den Arzt sollte die Krankmeldung bei der Versicherung eingehen“, so Fauser. Sie fügt hinzu: „Dauert die Krankheit länger an, kann das Versäumnis bares Geld kosten, denn der Anspruch auf Krankentagegeld berechnet sich ab dem ersten Tag der Krankmeldung.“ Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass im Krankheitsfall der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Danach übernimmt die Krankenversicherung in Form von Krankentagegeld. Dieses entspricht rund 90 Prozent des Nettoeinkommens.

„Lässt sich absehen, dass eine Krankheit andauern wird, sollte man sicherstellen, dass der Versicherer die Krankmeldung auch tatsächlich erhalten hat,“ empfiehlt Fauser weiter. So wies das Oberlandesgericht Celle die Klage eines Versicherten ab, der im März einen Unfall erlitten hatte und bis August krankgeschrieben wurde. Die Versicherung behauptete, die Krankmeldung erst im September erhalten zu haben, nachdem der Mann wieder gesund war. Das Gericht entschied, dass wenn ein Versicherter einen Anspruch geltend macht und die Versicherung nicht reagiert, der Versicherte die Pflicht habe, nachzufragen, ob die Krankmeldung tatsächlich eingegangen sei. Fragt er nicht nach, muss er die Folgen akzeptieren, wenn die Schadensmeldung nicht eingegangen ist. Sein Anspruch auf Krankengeld erlischt also.


SKD Frankfurt ist auf Steueroptimierung spezialisiert. Die Experten von SKD Frankfurt beraten kompetent und unabhängig. Über 80 Mitarbeiter – Steuerexperten, Betriebswirte, Bankfachwirte, Rentenfachberater und Versicherungsexperten – analysieren den Markt und wählen individuell für jeden Kunden das ideale Finanzkonzept aus. Durch das exklusiv von SKD Frankfurt angebotene Modell der Fairmögensbildung
® erhält jeder Kunde so nach eingehender Beratung ein exakt an seine Erfordernisse und an seine Lebenssituation angepasstes Anlagekonzept für Vermögensaufbau und Altersvorsorge. Fragen zu renditestarken steueroptimierten Kapitalanlagen mit Immobilien, erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Wasser, Schiffen und Flugzeugen beantworten die Experten der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH gerne unter 069-603291400 auch telefonisch.
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