Die Europäische Gewährleistungsmarke ist seit Anfang 2019 im Markenrecht verankert. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Marken, da sie die Qualität und nicht die Herkunft der Produkte schützt. Es steht somit die Garantiefunktion im Vordergrund. Genauer gesagt: Durch den neuen Markentyp werden bestimmte Eigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen, wie beispielsweise Qualitätsanforderungen, bestätigt. Die Hauptmerkmale der Gewährleistungsmarke sind Neutralität; Überwachung bzw. Kontrolle und Transparenz.
„Zukünftig ermöglicht diese Eintragung des SKZ als Gewährleistungsmarke neue Perspektiven hinsichtlich der Prüfung und Überwachung von Produkteigenschaften, um eine konstant gute Qualität zu zertifizieren“, freut sich Dr. Gerald Aengenheyster, Geschäftsführer der SKZ - Testing GmbH. Die Eintragung des SKZ als EU- Gewährleistungsmarke umfasst unter anderem die folgenden Klassen:
07: Maschinenteile aus Kunststoff, insbesondere Rohre, Schläuche und Behälter; Maschinen für die Kunststoffbearbeitung.
12: Teile von Fahrzeugen aus Kunststoff, insbesondere Rohre, Schläuche und Behälter.
17: Halbfabrikate aus Kunststoff, insbesondere Rohre, Schläuche, Anschlussstücke, Fasern und extrudierter Kunststoff in Form von Stäben, Stangen, Profilen, Granulat, Blöcken, Folien und Platten; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial aus Kunststoff; wiederaufbereitete Kunststoffe; Schläuche aus Kunststoff.
19: Baumaterialien aus Kunststoff, insbesondere Rohre und Platten.
Eine in der Öffentlichkeit bereits bekannte Gewährleistungsmarke ist z. B. der „Grüner Knopf“. Diese stellt für verschiedene Textilprodukte sicher, dass die anbietenden Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt einhalten.