Das Gesetz richtet sich an sogenannte „Nicht-KMU“, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, der Branche oder dem Energieverbrauch. Nur Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten und kommunale Regiebetriebe wurden ausgeschlossen.
Viele Unternehmen wissen nicht um die Dringlichkeit zur Umsetzung der Vorgaben. Bis zum 5. Dezember 2015 war es möglich, die gesetzlichen Vorgaben durch eine termingerechte Durchführung eines sogenannten „Energieaudits nach DIN EN 16247-1“ zu erfüllen. Dieser Weg ist inzwischen nicht mehr möglich.
Der Gesetzgeber erwartet von den betreffenden Nicht-KMU´s (mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder mehr als 250 Mitarbeiter) bis zum 31. Dezember 2016 eine Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder die Validierung des Umweltmanagementsystems nach EG-Verordnung 1221/2009 (EMAS).
Auch die Bußgeldvorschrift ist inzwischen veröffentlicht: „…wer nicht richtig oder rechtzeitig der Verpflichtung nachgekommen ist…..kann verpflichtet werden ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zu zahlen…“.
Unternehmen sollten daher zügig handeln und überprüfen, ob sie zu den betreffenden „Nicht-KMU“ zählen. Hierbei ist darauf zu achten, dass bei verbundenen Unternehmen die ganze Unternehmensgruppe zählt. Falls dies der Fall ist, sollte ein Energiemanagementsystem eingeführt und Kontakt mit einer zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft wie dem SKZ aufgenommen werden, so dass dieses auch praxisorientiert weiterentwickelt werden kann (30 % Energiekosteneinsparung sind keine Seltenheit).
Auf der K-Messe präsentieren viele Aussteller ihre neuesten energieeffizienten Anlagen. Wichtig für Unternehmen ist es jedoch, neben der Technik auch das Management energieorientiert auszurichten und bestehende Gesetze einzuhalten. Hierzu erhalten interessierte Messebesucher am Schwerpunkttag Managementzertifizierung am Freitag, 21. Oktober, auf dem SKZ-Stand H15 in Halle 10 durch Geschäftsführer Robert Schmitt und erfahrene Mitarbeiter Informationen aus erster Hand.