Die vier Gründer und Hauptaktionäre der SMA Solar Technology AG ("SMA") Günther Cramer, Peter Drews, Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf und Reiner Wettlaufer haben jeweils 6,3 % der von ihnen gehaltenen Aktien an der SMA durch Schenkung an die nächste Generation übertragen. Die übertragenen Aktien von insgesamt 25,2 % werden in einem Poolvertrag gebündelt. Der Poolvertrag sieht vor, dass die Stimmrechte aus den übertragenen Aktien nur einheitlich ausgeübt werden sollen. Mit diesem Schritt haben die Gründer und Hauptaktionäre der SMA die wesentlichen Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der SMA und somit eine stabile Zukunft geschaffen. Die Gründer und Hauptaktionäre betonen, dass die eigenständige Weiterentwicklung des Unternehmens für sie oberste Priorität hat.
Im Zusammenhang mit der Poolbildung haben die Gründer und Hauptaktionäre kurzfristig die Schwelle von 30 % überschritten, um diese Schwelle durch die gleichtägig erfolgte Schenkung gleich wieder zu unterschreiten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat deshalb die Hauptaktionäre von der Pflicht eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der SMA nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) befreit.
Die vier Gründer und Hauptaktionäre der SMA kündigten zudem an, dass sie einen weiteren Teil ihrer Aktien in gemeinnützige Stiftungen einbringen wollen. Auch diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die SMA weiterhin eine sehr stabile Aktionärsstruktur haben wird.
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