"Im Rahmen der 50,2 Hz-Umrüstung unterstützt SMA Kunden als Universaldienstleister und übernimmt auf Wunsch auch die Datenerhebung für die Energieversorger", erklärt Bernd Lamskemper, Leiter SMA Service Deutschland. Die Erhebung der Daten der betroffenen PV-Anlagen ist nötig, damit die Energieversorger vor Beginn der Nachrüstung die Umrüstpläne erstellen können. Hierfür bietet SMA ein maßgeschneidertes Onlineportal an, in das Betreiber von Photovoltaikanlagen ihre Daten schnell und bequem eingeben können. Die Zugangsdaten erhalten die Anlagenbetreiber per Post.
Zusammenarbeit mit dem Fachhandwerk
Je nach Auftragslage und regionaler Verteilung wird SMA intensiv mit regionalen Fachhandwerksbetrieben zusammen arbeiten, die dann in den Regionen die Umrüstarbeiten im Auftrag von SMA vornehmen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Umrüstung können sich Elektrofachkräfte in der SMA Solar Academy für die Nachrüstung von SMA Wechselrichtern qualifizieren. "Gemeinsam mit unseren Partnern stellen wir sicher, dass die von uns durchgeführten Umrüstungen in ganz Deutschland frist- und fachgerecht abgewickelt werden. Weitere Umrüstaufträge sind bereits in Vorbereitung", so Lamskemper.
Warum ist die 50,2 Hz-Umrüstung nötig?
Nach den alten, bis Ende 2011 gültigen Anschlussregeln für Photovoltaikanlagen mussten sich Wechselrichter beim Überschreiten von 50,2 Hz Netzfrequenz schlagartig vom Netz trennen. Bereits seit mehreren Jahren ist die Gesamtleistung aller allein in Deutschland einspeisenden PV-Anlagen aber so groß, dass deren zeitgleiche Abschaltung die Stabilität des europäischen Verbundnetzes gefährden könnte.
SMA hatte bereits im Sommer 2009 auf das "50,2 Hz-Problem" hingewiesen und mit Inkrafttreten einer Übergangsregelung im vergangenen Frühjahr unverzüglich reagiert: Alle Wechselrichter des Medium Power Segments, die ab Mai 2011 ausgeliefert wurden, verfügen bereits über die Kennlinienfunktion der seit 1. Januar 2012 verbindlichen VDE-Anwendungsregel 4105 und sind daher von den Umrüstungen nicht betroffen. Wechselrichter in älteren Bestandsanlagen, die den neuen Anschlussregeln noch nicht entsprechen, müssen jedoch sukzessive nachgerüstet werden. Im Wesentlichen betroffen sind PV-Anlagen am Niederspannungsnetz, die nach dem
30. August 2005 ans Netz gegangen sind und deren Leistung 10 kWp überschreitet. Bei den Umrüstungen wird der zulässige Frequenzbereich entsprechend angepasst.
Für Anlagenbetreiber ist die Umrüstung der PV-Anlage kostenlos. Sie müssen allerdings den Abfragebogen ihres Netzbetreibers sorgfältig ausfüllen und innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen zurücksenden. Andernfalls droht eine Reduzierung der Einspeisevergütung. Der gesetzliche Rahmen zur 50,2 Hz-Umrüstung ist in der SystemStabilitätsVerordnung festgehalten, die im Juli 2012 von der Bundesregierung verabschiedet wurde.
Weitere Informationen sowie eine Ausfüllhilfe für den Abfragebogen finden Anlagenbetreiber und Installateure auf der SMA Webseite unter www.SMA.de/Nachruestungen.