Wenn SmartHomeNRW – die Landesgruppe NRW des SmartHome Initiative Deutschland e. V. – zur Expertenrunde einlädt, ist eine hohe Dichte an essentiellen Inhalten rund um vernetztes Wohnen und Leben garantiert. Die 17. SmartHomeNRW-Expertenrunde zum Fokusthema „SmartHome – aber mit geprüfter Sicherheit“ fand diesmal beim Gastgeber TÜV Rheinland Akademie in Köln statt. Handfeste Handlungsempfehlungen anhand Fachinformationen in Kombination mit echten Fallbeispielen lieferte Prof. Dr. Uwe Meiendresch, Vorsitzender der Zivilkammer am Landgericht Aachen.
Außerdem erläuterten Experten des Gastgebers TÜV Rheinland, wie sich mit IoT Testing Datenschutz und Datensicherheit für Smart Home-Anwendungen, die zentralen Anliegen von Herstellern, Systemanbieter ebenso wie von Verbrauchern, hervorragend unterstützen lassen. Seit Sommer 2017 bietet das Competence Center of Excellence (CoE) IoT Privacy von TÜV Rheinland weltweit ein Leistungspaket an, das den Anforderungen an den End-to-End-Datenschutz im stark wachsenden Markt des Internets der Dinge Rechnung trägt.
„Smart Home vor Gericht“ – Haftungsrisiken bei Planung und Installation von Smart Home
Die Erkenntnis ist eindeutig: Führt ein Fachbetrieb die Planung und Installation eines Smart Home durch, sollte er sich unbedingt mit den Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechten auseinander setzen, um nicht nachträglich für Verstöße des Kunden haftbar gemacht zu werden. Prof Dr. Uwe Meiendresch, Vorsitzender der Zivilkammer am Landgericht Aachen, führte bei der Expertenrunde zur Veranschaulichung einen Fall aus dem Jahr 2010 an, bei dem eine Installationsfirma Überwachungskameras auf dem Grundstück ihres Kunden hin zur Grundstücksgrenze installiert hatte. Daraufhin klagten die Nachbarn des Kunden eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch die Kameraüberwachung ein. Der Kunde wiederum erhob Vorwürfe gegen die Installationsfirma, da er von ihr eine Beratung und Aufklärung dieses Sachverhalts erwartet habe. Letztendlich ergab die Prüfung des Bundesgerichtshofs zwar, dass die Kameras nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet waren und so die Ansprüche des Kunden gegen die Firma ausschieden. Ansonsten aber wäre die Firma tatsächlich bei der Installation der Kameras für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Nachbarn verantwortlich – und somit regresspflichtig – gewesen.
Die Erkenntnisse aus diesem und ähnlich gelagerten Urteilen übertrug Prof. Dr. Meiendresch auf Smart Home: „Installationsfirmen müssen ihre Kunden über mögliche naheliegende Gefahren, die bei nicht rechtmäßiger Verwendung der Anlage drohen, aufklären. Daher ist Installationsfirmen zu raten, ihre Kunden über Persönlichkeitsverletzungen oder auch Datenschutzverletzungen aufzuklären, auch wenn sie ihre Anlagen rechtswidrig verwenden. Ihre Aufklärung sollten sich die Firmen unbedingt dokumentieren lassen, um diese Haftungsrisiken zu vermeiden.“
Rechtsverletzungen drohen bei Smart Home insbesondere aus der DSGVO, aber auch aus Vorschriften des Strafgesetzbuches, die die Aufnahme des Wortes und Bilder von Personen in Wohnungen verbietet.
Datenschutz und Datensicherheit sind Teamwork
Für die einen gelte Smart Home als Weg zu einer besseren Zukunft, für die anderen öffneten smarte Technologie im übertragenen Sinne die „Türen zur Hölle“. So fassten Günter Martin, Chief Technology Officer im Center of Excellence IoT Privacy bei TÜV Rheinland, und Stefan Eigler, Practice Leader Mastering Risk & Compliance, TÜV Rheinland i-sec GmbH, die Pro- und Kontrapositionen zu Smart Home zusammen.
Pro-Argumenten wie Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Gebäudeschutz und die umfangreichen Anwendungsmöglichkeiten mit Mehrwert für Bewohner stünden Kontra-Argumenten wie Angst vor Hackern, Verlust der Privatsphäre und das Datensammeln von Konzernen über die Lebensumstände der Verbraucher gegenüber. Und die Bedenken seien berechtigt, so die Referenten, wenn das Thema Datenschutz und Datensicherheit nicht von allen Beteiligten der Wertschöpfungskette ernst genommen werde.
Würden IoT-Produkte und -Dienstleistungen nun einheitlich auf diese Aspekte hin geprüft und entsprechend zertifiziert werden, wäre deren Sicherheit für alle Beteiligten auf einen Blick erkennbar. Dies würde den Umgang mit Smart Home Lösungen für alle erheblich erleichtern, die damit in Berührung kämen. TÜV Rheinland bietet mit seinem CoE IoT Privacy bereits seit 2017 zwei Zertifikate, die auf den aktuellen, geltenden europäischen Datenschutzgesetzen und -vorschriften basieren, an. „Die Veranstaltung hat erneut gezeigt, dass Datenschutz und Datensicherheit bei Smart Home-Anwendungen zentrale Anliegen für alle Marktbeteiligten sind. Das gilt sowohl für Hersteller als auch für Systemanbieter, Planer und Architekten sowie für Verbraucher“, erläutert Martin. „Der rege Austausch der Veranstaltungsteilnehmer machte deutlich, dass die Bedeutung von Smart Home-Produkten und -Ökosystemen mit der wachsenden Anzahl der IoT-Geräte für alle Marktbeteiligten künftig stark zunehmen wird. Mit den TÜV Rheinland-Zertifikaten „Protected Privacy IoT Service“ und „Protected Privacy IoT Product“ schaffen wir im IoT-Markt Vertrauen für alle, die Smart Home-Elemente anbieten oder nutzen.“
Hintergrundinformation: SmartHomeNRW Expertenrunden
Bereits zum 17. Mal hatte SmartHomeNRW, Landesgruppe NRW der SmartHome Initiative Deutschland e. V., zur Expertenrunde eingeladen. Diese Veranstaltungsreihe findet mehrfach jährlich bei wechselnden Gastgebern statt, die Teilnahme ist kostenlos, die Qualität von Referenten, Vorträgen und Themen stets erlesen und hoch informativ. Die obligatorische Podiumsrunde am Ende der jeweiligen Vortragsserie hat sich zum spannenden Impuls- und Diskussionsforum etabliert, der Imbiss danach wird von den Teilnehmern stets gern als wertvolle Netzwerkplattform genutzt.
Mehr Informationen zu vorherigen Expertenrunden, den nächsten Terminen sowie zur Anmeldung gibt es online unter https://www.smarthome-deutschland.de/regional/nordrhein-westfalen.html.
Weitergehende Fragen zu den NRW-Expertenrunden, auch bei Interesse an einer Gastgeberrolle beantwortet gerne Klaus Scherer als Leiter der Landesgruppe NRW unter ksc@smarthome-deutschland.de.