Jährliches Großreinemachen ist Vorschrift
Laut der Betriebssicherheitsverordnung macht sich jeder Betreiber strafbar, der das Leben oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter in Gefahr bringt. Bei Inspektionen müssen die Schäden nach DIN 15635 und der DGUV-Regel 108-007 gemäß den Schadensklassen begutachtet werden. Daher spielt das Großreinemachen in Betrieben eine große Rolle. „Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen sollten in jedem Unternehmen zum Standard gehören. So ist nicht nur ein hoher Sicherheitsstandard für die Mitarbeiter garantiert, sondern auch das Sortiment auf dem neusten Stand“, sagt Nils Schulze, Geschäftsführer der SNI-Nord Regaltechnik GmbH. „Der Frühjahrsputz ist eine gute Gelegenheit, alte und beschädigte Regale wieder auf Vordermann zu bringen. Jedes Unternehmen kann dann mit einem neuen und vor allem sicheren Sortiment in den Sommer starten“, so Schulze.
Zufriedene Mitarbeiter durch Frühjahrsputz
Das Großreinemachen hat noch einen weiteren positiven Nebeneffekt: Die Regale nach und nach zu reinigen, zu entrümpeln und aufzuhübschen, kann zu zufriedenen Mitarbeitern führen. „Ausmisten ist gut für die Seele, egal ob auf der Arbeit oder zu Hause“, so Schulze. „Sind die Mitarbeiter gut drauf, ist der Betrieb es auch“, ergänzt er lachend. SNI-Nord bietet in seinem Sortiment unterschiedliche Schutzprofile an. Sogenannte V-Profile leiten wirkende Kräfte seitlich am Regalständer vorbei. So können keine Schäden durch Überbelastung entstehen. Eine Alternative sind U-Profile. Diese verteilen die Kräfte gleichmäßig über den gesamten Ständer. Bei der Wahl der Profile sollten Lagerbetreiber auf Varianten aus Vollmetall setzen.
Zusätzlich arbeitet das Unternehmen langfristig mit Betrieben zusammen und macht Festverträge für Inspektion und Wartung. Durch die statische Zertifizierung und Dekra Gutachten setzt sich SNI vom Wettbewerb ab. Präventive Schutzmaßnahmen wie Korrosionsanstriche runden das Portfolio des Unternehmens ab.
Weitere Informationen unter www.sni-nord.de