- Soft & Cloud besteht erneut Audit des TÜV IT
- Überprüfung im Zweijahresrhythmus
- Grevener Unternehmen gehört zu den Vorreitern unter den Gebrauchtsoftwarehändlern
„Das TÜV-Prüfsiegel, das wir nun erneut erhalten haben, bestätigt nicht nur unsere rechtskonforme Vorgehensweise, sondern ist auch ein integraler Bestandteil unseres Qualitätsmanagements zur Sicherstellung der Compliance unserer Prozesse“, so Carsten Kock, COO bei Soft & Cloud. Die Rezertifizierung bestätigt die rechtskonforme Handhabung von gebrauchten Softwarelizenzen und bietet den Kunden des Grevener Unternehmens die benötigte Rechtssicherheit. „Ein rechtskonformer und sicherer Transfer von Softwarelizenzen ist ein komplexer Prozess, der neben Fachwissen auch eine hohe Sorgfalt benötigt“, betont Kock. „Wir wollen für unsere Kunden und Verkäufer ein seriöser und zuverlässiger Partner sein. Daher ist uns die regelmäßige Überprüfung als Beleg für unsere sicheren Abläufe sehr wichtig.“
Hohe Standards für Legalität und Konformität erfüllt
Um das begehrte TÜV-Zertifikat zu erhalten, musste das Grevener Unternehmen die legale und lizenzrechtlich einwandfreie Handhabung der Nutzungsrechte nachweisen. Im Rahmen des Audits werden alle zwei Jahre die Teilprozesse rund um den Transfer der gebrauchten Softwarelizenzen detailliert überprüft. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen Einkauf, Verkauf und die Lagerbestandskontrolle. Die Soft & Cloud GmbH entsprach erneut diesen strengen Anforderungen und erfüllt die hohen Standards.
Die Bewertungskriterien des TÜV IT für einen sicheren Lizenztransfer basieren auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (c-128/11) vom 3. Juli 2012. Soft & Cloud erfüllt die damit verbundenen Dokumentationspflichten, die die Legalität und Konformität des Gebrauchtsoftwarehandels bestätigt. „Zu unserer Dokumentationspflicht gehört unter anderem die Bestätigung, dass der Vorbesitzer die Lizenzen innerhalb der EU als Originallizenz erworben hat und diese zeitlich unbeschränkt nutzen durfte“, erklärt Kock. Zusätzlich muss schriftlich festgehalten werden, dass der Vorbesitzer die Lizenzen nach dem Verkauf nicht mehr verwendet. Wird der Verkauf von Second-Hand-Software über einen Gebrauchtsoftwarehändler durchgeführt, muss durch eine umfassende Lagerbestandskontrolle des Händlers sichergestellt werden, dass nur die Anzahl der Lizenzen veräußert wird, die auch tatsächlich angeschafft wurden. Diese Dokumentationspflicht erfüllt das Unternehmen nach wie vor und gehört damit zu den Vorreitern unter den Gebrauchtsoftwarehändlern.
Weitere Infos zur Soft & Cloud GmbH: www.softandcloud.com