- Große Unwissenheit beim Thema Gebrauchtsoftware
- Rechtslage nach Urteilen von EuGH Und BGH klar
- Private Nutzung liegt bei 14 Prozent
"Viele Menschen wissen nicht, dass der Erwerb und die Nutzung von gebrauchter Software legal sind", sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG, die die Erhebung in Auftrag gegeben hat. Diese Unwissenheit erkläre möglichweise die geringe Verbreitung von gebrauchter Software, die bei Unternehmen vor allem in Form des Microsoft-Betriebssystems Windows und des Softwarepakets Office im Einsatz ist.
Lediglich zwölf Prozent der berufstätigen Befragten gaben in der Umfrage an, Lizenzen aus zweiter Hand zu nutzen. 63 Prozent verneinten dies. Weitere 14 Prozent nutzen beruflich keinen Computer, elf Prozent sahen sich nicht in der Lage, die Frage zu beantworten bzw. machten keine Angaben. "Diese Zahlen sind frappierend, wenn man allein bedenkt, dass Unternehmen mit der Nutzung von gebrauchten Versionen von Windows und Office rund 50 Prozent sparen können", erklärt Helms.
Auch nach einer möglichen zukünftigen Anschaffung von Gebrauchtlizenzen befragt, zeigte sich die Mehrheit beruflich mit einem Computer arbeitenden Teilnehmer zurückhaltend. 61 Prozent gaben an, gebrauchte Software innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht oder wahrscheinlich nicht für die von ihnen beruflich genutzten Computer beschaffen zu wollen. Zehn Prozent zogen die Beschaffung immerhin in Erwägung, nur sechs Prozent antworteten mit "wahrscheinlich" oder "bestimmt".
Gebrauchte Software auch privat selten genutzt
Auf privat genutzten Computern zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hier befindet sich bei 14 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben gebrauchte Software im Einsatz. 75 Prozent hingegen nutzen keine entsprechenden Programme. Neun Prozent machten keine Angaben, weitere zwei Prozent nutzen privat keinen Computer.
"Die Unwissenheit über die Rechtslage, auch bei IT-Verantwortlichen in Unternehmen, ist ein großer Hemmschuh für die junge, aber sehr stark wachsende Branche", erläutert Helms. Dabei seien die einst strittigen, juristischen Fragen inzwischen höchstrichterlich geklärt: Der Europäische Gerichtshof (2012) und der Bundesgerichtshof (2014) haben klargestellt, dass der Handel und die Nutzung von gebrauchter Software legal sind - egal, ob auf einem physischen Datenträger oder per Download. Bei Mietsoftware hingegen ist dies nicht zulässig.
"Damit ist der Handel mit gebrauchter Software weitestgehend freigegeben", sagt Helms. Bis heute häufig verwendete Klauseln in Verträgen, die den Weiterverkauf der Software verbieten, sind demnach unwirksam. Gleichwohl müssen Käufer und Verkäufer gewisse Dokumentationspflichten erfüllen, etwa zur Herkunft und weiteren Verwendung der Software.
Erläuterung zur Methodik der Umfrage:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2060 Personen zwischen dem 11.09.2017 und 13.09.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Weitere Infos zur Soft & Cloud AG: www.softandcloud.com