- Gebrauchtsoftware wirft noch immer Fragen auf
- Hohes Einsparpotenzial
- Gebrauchtsoftware-Händler Soft & Cloud klärt auf
Die Antwort auf diese grundlegende Frage lautet ganz klar: ja. Dies wurde mehrfach von EuGH und BGH bestätigt. Begründet wird dies mit dem Erschöpfungsgrundsatz, der im Urheberecht verankert ist. Er besagt, dass der Softwarehersteller in dem Augenblick, in dem er die Software in den Verkehr gibt, seine Möglichkeiten erschöpft hat, auf den weiteren Vertriebsweg Einfluss zu nehmen.
Frage 2: Worauf muss beim Erwerb von Gebrauchtsoftware geachtet werden?
Es ist entscheidend, bei der Auswahl eines Händlers sorgfältig vorzugehen. Im Netz tummeln sich leider viele unseriöse Angebote, die man tunlichst meiden sollte. Oftmals ist hier nicht nachvollziehbar, woher die Lizenzen stammen und ob sie weiterverkauft werden dürfen. Der Nachweis darüber, dass die Software vom Vorbesitzer innerhalb der EU als Originallizenz und zur zeitlich unbeschränkten Nutzung erworben wurde sowie die Garantie, dass er sie nach dem Verkauf nicht mehr nutzt, fehlen. Diese sind jedoch Bedingung für ein legales Geschäft. „Echte“ Gebrauchtsoftwarehändler stellen dagegen die entsprechenden Dokumente aus und belegen so die Konformität des Handels.
Frage 3: Für wen ist Gebrauchtsoftware geeignet bzw. nicht geeignet und welche Software wird am häufigsten gebraucht gekauft?
Gebrauchte Software eignet sich für jedes Unternehmen sowie für jede Behörde. Denn in der Regel werden Standard-Anwendungen von großen Softwareherstellern wie Microsoft gehandelt, die überall benötigt werden (Office, Windows, SQL Server). So wurden 2020 mit weitem Abstand am häufigsten gebrauchte Office 2019-Lizenzen bei der Soft & Cloud AG eingekauft. Juristisch betrachtet gibt es keine Einschränkungen, etwa bestimmte Einsatzzwecke betreffend. Vielmehr besteht für Behörden sogar die Pflicht, bei Ausschreibungen auch zweitverwertete Lizenzen zuzulassen.
Frage 4: Kann man gebrauchte Software auch mieten?
Nein. Es ist nicht möglich, gebrauchte Software zu mieten. Allerdings ist es oftmals günstiger, für Standard-Anwendungen gebrauchte On-Premise-Lizenzen zu nutzen, als auf Software-as-a-Service-Modelle zurückzugreifen. Denn anders als spezialisierte Software, die nur für bestimmte Zwecke eingesetzt wird, werden Office & Co. jederzeit und in gleichem Umfang benötigt. Bei Lösungen, die ausschließlich während bestimmten Lastspitzen oder für besondere Projekte benötigt werden, können dagegen Miet-Modelle attraktiver sein. Was mehr Sinn macht, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. In jedem Fall ist es wichtig, sich Rat von unabhängigen Experten einzuholen.
Frage 5: Stehen für Nutzer von gebrauchter Software auch Patches zur Verfügung?
Patches sind Korrekturversionen von Betriebssystemen oder Anwendungssoftware, die Hersteller bereitstellen, um neu entdeckte Sicherheitslücken zu schließen oder Fehler zu beheben. Würden sich bei bestimmten Produkten Fehler häufen, führte dies zum Unmut der Anwender und somit zu einem Imageschaden für die Hersteller. Aus eigenem Interesse liefern diese die Patches deshalb in fast allen Fällen an alle Anwender kostenfrei aus, um eine mängelfreie und risikolose Nutzung der Software zu gewährleisten.
Weitere Infos zur Soft & Cloud AG: www.softandcloud.com