Der Vorstand der Softline AG (ISIN DE000A1CSBR6/ WKN A1CSBR) hat gestern Abend auf der Grundlage der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gestrigen Abend die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung von EUR 4.300.000,00 um bis zu EUR 4.300.000,00 auf bis zu EUR 8.600.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.300.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2010 beschlossen.
Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten. Der Bezugspreis wird EUR 2,85 je Stückaktie betragen. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 16.09.2010 und endet voraussichtlich am 30.09. 2010 (jeweils einschließlich). Ein öffentlicher Bezugsrechtshandel und damit verbunden ein öffentliches Angebot finden nicht statt.
Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien werden durch die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, die die Kapitalerhöhung als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner begleitet, anschließend im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern im In- und europäischen Ausland zum Erwerb angeboten, wobei der Kaufpreis dem Bezugspreis entspricht.
Die Veröffentlichung des Bezugsangebots erfolgt pflichtgemäß voraussichtlich am 15.09.2010 im elektronischen Bundesanzeiger. Bei einem Bezugspreis von EUR 2,85 je Stückaktie fließt dem Unternehmen ein Bruttoerlös von bis zu rund EUR 12,3 Mio. zu. Der Bruttoerlös, abzüglich der Kosten der Emission, sichert den Liquiditätsbedarf der Gesellschaft und ist Grundlage des weiteren Wachstums der Gesellschaft.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.
Die neuen Aktien der Softline AG und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des U.S.
Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie dürfen demzufolge innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden.