Kosten-Nutzen-Relation der Namensaktie nicht attraktiv
Die Namensaktie konnte die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllen. Insbesondere ausländische Aktionäre lassen sich selten in das Aktienregister eintragen. Diese Anlegergruppe, die einen Anteil von 67 Prozent am Free Float der Software AG hält, konnte auch mit Hilfe des Aktienregisters nicht identifiziert und direkt angesprochen werden. Für gezielte IR-Maßnahmen sind auch bei Namensaktien zusätzliche kostenintensive Aktionärsanalysen notwendig. "Gute Investor Relations sind unabhängig von der Aktiengattung" erklärte dazu der Finanzvorstand Arnd Zinnhardt. Im Vergleich zur Inhaberaktie entstehen durch die Führung des Aktienregisters jedoch zusätzliche Kosten, die sich nicht durch Einsparungen beispielsweise beim Direktversand der Einladungen zur Hauptversammlung kompensieren lassen. Hinzu kommen interne Kosten, da Personalkapazitäten zur Nutzung des Aktienregisters und für zusätzliche administrative Aufgaben insbesondere im Zusammenhang mit der Hauptversammlung nötig sind. Mit der Umstellung auf Inhaberaktien am 30. Juni 2003 wird der Beschluss der Hauptversammlung der Software AG vom 29. April 2003 umgesetzt.
Technische Details zur Umstellung
Die depot- und börsenmäßige Umstellung auf die Inhaberaktie wird am 27. Juni 2003 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an Namensaktien im Verhältnis 1:1 in Inhaberaktien umgestellt, d. h. an die Stelle einer Namensaktie tritt eine Inhaberaktie. Ab dem 30. Juni 2003 wird die Aktie der Software AG an den deutschen Wertpapierbörsen als Inhaberaktie notiert werden. Die bisherige ISIN der Namensaktien (DE 0007242646) wird von diesem Tag an für die Inhaberaktien in die ISIN DE0003304002 geändert. Das neue Börsensymbol ist SOW. Laufende Börsenaufträge, die am 27. Juni 2003 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Die Rechtsstellung der Aktionäre wird durch die Umstellung der Namensaktie auf die Inhaberaktie nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch das Recht des Aktionärs zur Veräußerung seiner Aktie wird nicht eingeschränkt oder erschwert. Das für die bisherigen Namensaktien zu führende Aktienregister wird nicht fortgeführt. Den Aktionären entstehen mit der Umstellung auf die Inhaberaktie keine Kosten. Eine Mitwirkung der Aktionäre bei der Umstellung ist nicht erforderlich.
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