Einzelheiten sollten dazu auf der Fachebene im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der 36. KW erörtert werden. Der erste Programmteil für die Fördermonate Juni bis August 2020 wird nach Kenntnis der Bundessteuerberaterkammer unverändert weitergeführt; die Anträge sind bis spätestens 30. September 2020 zu stellen. Für den zweiten Programmteil, der die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird voraussichtlich eine Antragstellung ab Oktober 2020 möglich sein.
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