Der Staat unterstützt werdende Mütter nach Kräften dabei, Studium und bevorstehende Mutterrolle erfolgreich zu verbinden.
Die Frage, welche Sozialleistungen den Betroffenen zustehen, ist allerdings nicht einfach zu beantworten – der Einzelfall entscheidet. In vielen Fällen ersetzt das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die Studienfinanzierung durch das BAföG, da das Studium für Schwangerschaft und Geburt unterbrochen werden muss. Neben zusätzlichem Elterngeld und Kindergeld vom Staat kommen gegebenenfalls auch Unterhaltsleistungen des Kindesvaters in Betracht. Das Verhältnis und der Zusammenhang der Leistungen zu- und untereinander ist dabei häufig schwer zu überblicken.
Viele Frauen, die während des Studiums schwanger werden, haben mit staatlichen Förderungsmöglichkeiten oft nur geringe Erfahrung, die sich in der Regel auf Leistungen nach dem BAföG beschränken. Oftmals verzichten sie aus Unkenntnis oder schlichtem Zeitmangel auf Leistungen, die ihnen gesetzlich zustünden.
Das Internet-Portal Sozialleistungen.info bietet deshalb neben Informationen zum BAföG auch konkrete Tipps und Anleitungen, wie studierende Mütter bekommen, was ihnen zusteht.
So wird beispielsweise empfohlen, sich frühzeitig, dass heißt deutlich vor der Geburt des Kindes, über die entsprechenden Formalien zu informieren, denn zum einem müssen einige Förderungsoptionen vor der Geburt beantragt werden, zum anderen bleibt danach oftmals wenig Zeit für Amtsgänge oder dergleichen. Darüber hinaus wird aufgezeigt, unter welchen Umständen zusätzliche Förderungen durch staatliche Stiftungen denkbar sind und wie Betroffene einfach und unkompliziert weitere Informationen zum Thema erhalten oder kostenfreie Beratungsangebote in Anspruch nehmen können.
Unter http://www.sozialleistungen.info/... gibt das Portal einen Überblick über die Sozialleistungen, die werdenden Müttern während ihres Studiums zustehen können und hilft bei der ersten Orientierung im Dschungel der staatlichen Leistungen.