Denn der Vorschlag für eine Kandidatenliste für künftige Stoffverbote (Annex III) wurde abgelehnt. Ursprünglich sollten 37 neue Stoffe, darunter zum Beispiel Arsen und Antimon, auf diese Liste. Betroffen wären davon auch Bauteile aus optischem Glas sein. Ohne diese Materialen verliert optisches Glas jedoch seine zentralen Eigenschaften. "Damit wurde für den High-Tech-Mittelstand das Schlimmste verhindert", kommentierte SPECTARIS-Geschäftsführer Sven Behrens die Entscheidung. Mit der Verschärfung dieser Richtlinie hätte die EU seiner Ansicht nach die deutschen Standorte der Photonik-Industrie aufs Spiel gesetzt.
Die Liste der generellen Stoffverbote (Annex IV) umfasst weiterhin Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenyläther (PBDE). Weiterhin besteht allerdings die Möglichkeit, Einzelausnahmen für bestimmte Anwendungen zu erwirken. Dieses Verfahren wurde weiter gestrafft, damit die Hersteller Recht- und Planungssicherheit haben. In Übereinstimmung mit der Chemikalien-Verordnung REACH wird zudem ein effizienterer Mechanismus eingeführt, mit dem die Liste verbotener Stoffe überprüft und neue Stoffverbote hinzugefügt werden sollen. Für Blei in optischem Glas (Ausnahme 13a) sowie Cadmium und Blei in Filterglas (Ausnahme 13b) hat SPECTARIS bereits im September eine Ausnahmegenehmigung für weitere vier Jahre erreichen können.
"Was die Industrie jetzt braucht, ist ein Leitfaden, der genau die Handlungsabläufe, Fristen und Zuständigkeiten für weitere Ausnahmegenehmigungen aufzeigt", fordert Behrens. Über die Richtlinie muss der EU-Ministerrat voraussichtlich im Dezember nur noch formell abstimmen. Die Mitgliedsstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.