Die Bundesregierung hat auf die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise reagiert und die Gebäudeförderung reformiert. Der Fokus liege laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) auf energetischen Sanierungen. Dafür wurde hauptsächlich bei der BEG angepackt. Seit 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der Neubauförderung.
Ab 15. August 2022 greifen zudem neue Bestimmungen bei der BEG EM. Für diese ist künftig nur noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und nicht mehr zusätzlich die staatliche Förderbank KfW zuständig. Bei der KfW liegt der Fokus künftig ausschließlich auf Komplettsanierungen.
Schneller Energie-Unabhängigkeit erreichen
Die BEG EM soll einen Beitrag dazu leisten, unabhängig von russischem Öl und Gas zu werden. Deshalb wird zum Stichtag 15. August die Förderung von gasverbrauchenden Anlagen eingestellt. Das betrifft Gas-Brennwertheizungen, Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen. Gleichzeitig wird für den Austausch fossiler Heizungsarten der Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt. Der Bonus in Höhe von zehn Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz gilt für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas-Heizungen, die seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sind.
„Gebäudebesitzer erhalten dank unseres hohen Anteils an erneuerbaren Energien in unserem Fernwärmeverbund heute schon 25 Prozent Förderung, wenn sie ihre Immobilie an unser Wärmenetz anschließen. Durch den Heizungs-Tausch-Bonus, der richtigerweise jetzt auch Gas-Heizungen umfasst, steigt die Förderung auf 35 Prozent“, erklärt Steffen Hofmann, Leiter der Projektentwicklungsabteilung bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall.
Um trotz sinkender Haushaltsmittel weiterhin ein breites Förderungsportfolio anbieten zu können, senkt das BMWK die Fördersätze der Einzelmaßnahmen zwischen fünf und zehn Prozentpunkten. Die Schwäbisch Haller Stadtwerke haben die BEG-Reformen bereits auf ihren Informationsseiten zur Förderung energetischen Sanierungen berücksichtigt. Auch die Fördermittelauskunft, die die Stadtwerke in Kooperation mit der febis Service GmbH anbieten, beinhaltet bereits die neuen Fördersätze.