26 von rund 870 Netzbetreiber sind es in ganz Deutschland, die Stadtwerke Schwäbisch Hall sind einer davon. Sie besitzen laut Bundesnetzagentur einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien in ihren Stromverteilnetzen und erzeugen mehr grünen Strom als in ihrem Netzgebiet benötigt wird.
Der Ausbau der Netze für die Integration der erneuerbaren Energien sowie die Digitalisierung der Netze verursachen enorme Kosten. Die Kosten werden in Deutschland über die Netzentgelte durch die Stromkunden finanziert.
Aktuell sind die Netzentgelte in Regionen, in denen verstärkt grüner Strom erzeugt und weiterverteilt wird, deutlich höher als in anderen Teilen Deutschlands. Das will die Bundesnetzagentur ändern.
Die Behörde beabsichtigt, Netzbetreiber mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien zu entlasten und alle Stromverbraucher an den Kosten gleichmäßig zu beteiligen. Dazu hat die Bundesnetzagentur im Dezember 2023 ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Die Abwicklung soll über die Umlage der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV) erfolgen.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall sind einer der vorgesehenen Netzbetreiber. Das Versorgungsunternehmen stellt seit 2022 bilanziell mehr als 100 Prozent des Stroms in seinem Netzgebiet aus lokalen erneuerbaren Energiequellen bereit.
Die Stadtwerke haben sich das Ziel gesetzt, langfristig 200 Prozent an Erneuerbaren zu erreichen. Trotz ihres von der Bundesnetzagentur bescheinigten kostenintensiven Engagements sind die aktuellen Netzentgelte des Schwäbisch Haller Versorgungsunternehmens geringer als regional und überregional üblich.
Hätte das vorgeschlagene Modell der Infrastrukturbehörde im Jahr 2023 Anwendung gefunden, wären die Netzentgelte für einen durchschnittlichen Haushalt im Netzgebiet der Schwäbisch Haller Stadtwerke um 6,4 Prozent gesunken.
Die Bundesnetzagentur plant, die Verteilung der Mehrkosten im dritten Quartal 2024 festzulegen. Die Regelung tritt frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft.