Seit 2012 stritten sich die Stadtwerke Schwäbisch Hall und die Stadtwerke Uelzen in mehreren Prozessen durch verschiedene Instanzen. Erst in einer 13 stündigen Verhandlung am 9. Juli diesen Jahres, in dem es um die Frage nach der Rechtsnatur und damit um die Fälligkeit eines Rapsölliefervertrages mit den Stadtwerken Uelzen im Rahmen der paritätischen Finanzierung ging, haben sich die Stadtwerke Uelzen entschlossen, auf die bisherigen Vergleichsbemühungen einzugehen. Im Zuge dieses Verfahrens wurde dann dem Vergleichsvorschlag des Oberlandesgerichtes Stuttgart zugestimmt, der am 01.10.2016 rechtskräftig wurde.
Mit dem Vergleich enden alle laufenden Rechtsstreitigkeiten und die Stadtwerke Uelzen übertragen ihre Gesellschaftsanteile an der SBE an die Stadtwerke Schwäbisch Hall zum Preis von 1 €.
Belastungen für die aktuelle Geschäftslage der Stadtwerke Schwäbisch Hall entstehen daraus nicht. Mit dem Vergleich endet damit auch für die Stadtwerke Schwäbisch Hall dieses schwierige und verlustreiche Investment. In den nächsten Monaten wird die Liquidierung der Gesellschaft vorbereitet, was den finalen Schlussstrich unter das Engagement der Stadtwerke in der Ukraine zieht.