Die Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt hat das Ziel, den Wärmebedarf in Gebäuden möglichst energiesparsam und mit einem zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Dazu werden Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, Biomasse und zukünftig Geothermie genutzt. Um die Ziele der Satzung noch konsequenter zu verfolgen, soll diese durch eine neue Fassung aktualisiert werden.
Wie schon bei der letzten Aktualisierung der Fernwärmesatzung in 2013 wird das Versorgungsgebiet, auf dem die Satzung gilt, geringfügig erweitert. Der Anteil der von der Satzung betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner Schwerins soll dadurch um ca. drei Prozentpunkte steigen. Damit würden sich etwa 65 Prozent der Verbraucher bereits in der Nähe von Fernwärmeleitungen befinden bzw. teilweise auch schon an die Fernwärme angeschlossen sein. Der Ausbau der Fernwärme ist in den hinzugekommenen InnenstadtBereichen besonders sinnvoll, da diese Gebiete kurz- und mittelfristig kaum mit anderen regenerativen Energien wärmeversorgt werden können.
Nutzer von Bestandsheizungen in neu hinzugekommenen Versorgungsgebieten müssen sich jedoch nicht sorgen. Erst wenn die bestehende Heizung ausgetauscht werden soll oder aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden muss, greift der Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme. Zudem können Bürger eine Befreiung vom Anschlusszwang beantragen, wenn mit regenerativer Energie ein geringerer Primärenergiebedarf erreicht werden kann als dies jeweils aktuell mit der Schweriner Fernwärme möglich ist. Weitere Informationen zur geplanten Neufassung der Fernwärmesatzung stehen unter www.schwerin.de/... zur Verfügung