René Tilsen, Projektleiter bei den Stadtwerken Schwerin, erläuterte sehr ausführlich das Vorhaben sowie die technischen Voraussetzungen und gab Auskunft über die vorgesehenen Abläufe.
Um die Lärmbelästigung während der Bohrphase für die Anwohner in der Ratzeburger Straße auf ein Minimum zu reduzieren, werden hohe Lärmschutzwände aufgestellt. Ebenso wird es konkrete Ablaufplanungen zur Vermeidung von Verkehrseinschränkungen im Zuge der Auf- und Abbauphase geben.
Planungs- und Genehmigungsverfahren Planung:
- Die Planung für die Injektionsbohrung ist abgeschlossen.
- Die Planung beinhaltete:
o Gutachten und Vorplanungen zum Bau des Bohrplatzes und o zum geologischen Vorprofil durch seismische Untersuchungen des Untergrundes, o Erstellen der Bohrlochkonstruktion o Bestimmen der Vertikalprojektion (Bohrverlauf)
o Endtiefen-Vorbestimmung (Ziel: Gleiche Tiefe wie Förderbohrung)
o Sowie weiteren wichtige Details Genehmigungsverfahren:
- Derzeit liegt der erarbeitete Hauptbetriebsplan beim zuständigen Bergamt in Stralsund vor und wird dort bearbeitet. Wenn bis zwei Wochen nach Auslegung, d.h. bis zum 06.03.2020, keine Einwendungen gegen den Hauptbetriebsplan erhoben werden, kann das Genehmigungsverfahren weiter verfolgt werden.
Zeitlicher Ablauf der Maßnahme
- Nach Erteilung der Genehmigung vom zuständigen Bergamt in Stralsund wird die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben.
- Im 2. Quartal werden voraussichtlich einzelne kleinere Arbeiten durchgeführt, z.B. eine kleinere Bohrung für die Messung und zur ständigen Überwachung des Grundwassers.
- Wenn ein Unternehmen den Auftrag im Zuge des Ausschreibungsverfahren erteilt bekommt, wird mit dem Bau des Bohrplatzes und mit dem Einbringen des Standrohres begonnen;
voraussichtlich im 3. Quartal 2020. (Auftragslage der Unternehmen ist zu berücksichtigen.)
- Das Abteufen der Injektionsbohrung erwarten wir im 4. Quartal 2020.
- Der Rückbau der Bohranlage erfolgt nach den erfolgreichen Arbeiten voraussichtlich bis in das 1. Quartal 2021.
Sicherungsmaßnahmen am Bau/Bohrplatz
- Der Bohrplatz wird zum Schutz der Bevölkerung und der Tierwelt umfriedet (Zaun) und durch ein Sicherheitsunternehmen überwacht.
- Lärmschutzwand zur Minimierung der Lärmbelästigung der Anwohner Informationen und Führungen
- Im Zuge der Bohrung werden wieder Führungen am Bohrplatz für alle Interessierten angeboten