Die Stadtwerke Schwerin stellen dazu klar: Sowohl der Ausbau als auch der Betrieb des city.kom-Glasfasernetzes erfolgen ausschließlich durch die Stadtwerke Schwerin. Es handelt sich demzufolge um stadtwerkeeigene Glasfasern. Mit einem Glasfaser-Hausanschluss von city.kom erhalten Eigentümer ihre eigene Glasfaser, die das Surfen mit garantierten Bandbreiten bis in den Gigabitbereich ermöglicht.
Die Stadtwerke Schwerin empfehlen dringend, sich bei einem Besuch dieser Vertriebler nicht unter Druck setzen zu lassen, noch an der Haustür einen Vertrag abzuschließen. Es ist ratsam, erst alle erforderlichen Informationen schriftlich einzufordern und sich ausreichend Zeit für die Sichtung des Angebotes für einen Internetanschluss zu nehmen. Sollte es dennoch zu einem unbeabsichtigten Vertragsabschluss kommen, können sich die Geschädigten auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Zustellung der neuen Vertragsunterlagen berufen.