Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an vielen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten künftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung noch umfassender unterstützt. Weitere Verbesserungen zielen u.a. darauf ab, die Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen weiter zu erhöhen, z.B. bei der Inanspruchnahme freiberuflicher IT-Entwicklungsdienstleistungen.
Anhebung der maximal förderfähigen Kosten
Für alle Projektarten wurden die maximal förderfähigen Kosten (auf die der Fördersatz angewendet wird) angepasst, um den gestiegenen (Personal-)Kosten und der allgemeinen Inflation Rechnung zu tragen;
- Einzelprojekte: Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro
- Kooperationsprojekte: Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für Verbundprojekte steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro.
- Nationale ZIM-Innovationsnetzwerke: Die maximale Fördersumme steigt von 420.000 Euro auf 490.000 Euro.
- Internationale Innovationsnetzwerke: Die maximale Fördersumme erhöht sich von 520.000 Euro auf 600.000 Euro;
Darüber hinaus wurden an einigen Stellen weitere Klarstellungen vorgenommen, um die Fördermöglichkeiten des ZIM noch besser zu verdeutlichen (Übernahme aktueller Definitionen aus der AGVO, die für die Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung relevant sind).
Auswahl des Förderprogramms sollte im Einzelfall geprüft werden
Vergleiche zeigen, dass ZIM unter Berücksichtigung der Ertragsteuerbelastung - ZIM-Zuschüsse sind als außerordentliche Erträge zu erfassen - keine oder nur geringe Vorteile gegenüber der steuerlichen Forschungsförderung bietet und zudem einen höheren bürokratischen Aufwand erfordert. Nach wie vor attraktiv erscheinen die Kooperationen mit Forschungseinrichtungen, die dann bis zu einem Höchstbetrag von 280.000 € voll gefördert werden. Entsprechend ist die Zahl der Kooperationsanträge weitgehend stabil geblieben, während die Zahl der Einzelanträge deutlich zurückgegangen ist.
Aus Sicht der STI sollte das Bundeswirtschaftsministerium prüfen, inwieweit zusätzlich eine Erhöhung der Fördersätze in Frage kommt. Die AGVO bietet hierfür einen großen Spielraum. Nach Art. 25 Abs. 6 Buchst. a bis d können die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung auf bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten angehoben werden.
Das ZIM war bis vor kurzem das einzige Förderprogramm, das aufgrund des schnellen einstufigen Antragsverfahrens für KMU attraktiv erschien. Aufgrund der aufgezeigten bürokratischen Hürden empfehlen wir, auch mögliche Alternativen zur Zuschussförderung zu prüfen. Erste Vergleichsberechnungen zeigen, dass beispielsweise die steuerfreie steuerliche Forschungsprämie mit dem nun erhöhten Fördersatz von 35 % für KMU zu einer ähnlichen Förderhöhe wie das ZIM führt. Um Unternehmen bei der Auswahl des richtigen Förderprogramms zu unterstützen, hat Steinbeis STI entsprechende Instrumente entwickelt. Gerne unterstützen wir Sie in allen Förderfragen.