Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ausgediente Elektrogeräte so einfach wie möglich zurückgeben können, denn so können wertvolle Ressourcen recycelt werden. Noch immer lagern Millionen alter Handys, Taschenlampen oder Elektrorasierer vergessen in Schubladen oder Schränken deutscher Haushalte. Oft sind sie nicht mehr reparierbar und gehören in eine fachgerechte Entsorgung. Nur wenn Altgeräte ordentlich gesammelt werden, können Schadstoffe verlässlich gesichert und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Daher brauchen wir leicht erreichbare Sammelstellen. Supermärkte und Discounter bieten dafür die besten Voraussetzungen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektroaltgeräte einfach beim Wocheneinkauf abgeben.“
Rund 86 Prozent der gesammelten Elektro-Altgeräte wurden im Jahr 2019 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro-Altgeräte auch wirklich gesammelt. Grund dafür sind u.a. die als zu kompliziert oder unverständlich empfundenen Rückgabemöglichkeiten. So belegen auch die aktuellen Zahlen der repräsentativen Umfrage des Plan E-Trendbarometers (im Auftrag der stiftung ear), dass sich die Bevölkerung mehr Entsorgungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung wünscht. Um die Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten, auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler.
Voraussetzung ist, dass deren Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter betrögt und sie selbst mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (z.B. LED). Künftig sollen bis zu drei Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (Zentimeter) auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Der Vorstand der stiftung ear, Alexander Goldberg, meint dazu: „Der Bevölkerung steht damit ab sofort eine Vielzahl an neuen Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung. Essentiell ist dabei allerdings, dass der Handel der Bevölkerung diese Möglichkeiten auch nahebringt, damit die E-Schrott-Rückgabe wirklich einfacher wird.“ Wichtig ist auch, dass alle Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet sind und auf diese Weise schnell von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erkannt werden können. Hierfür stellt die stiftung ear ein einheitliches Logo zur Verfügung.
Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes war bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist von sechs Monaten läuft nun ab. Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen, sie ist ebenfalls Anfang 2022 in Kraft getreten. Erstmals werden darin auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)