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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Germany http://www.stiftung-ear.de
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Elektronik unterm Weihnachtsbaum, E-Schrott im Keller? Zeit für mehr Nachhaltigkeit

Reparieren, verschenken, recyceln – so bleiben Ressourcen im Kreislauf

(PresseBox) (Nürnberg, )
Zu Weihnachten liegen oft auch neue Elektrogeräte unter dem Baum - vom Smartphone bis zum Tablet. Doch was passiert mit den Altgeräten, die ersetzt werden?

Aus alt mach nachhaltig: Elektrogeräte weiternutzen und am Ende richtig entsorgen

Alte Elektrogeräte haben oft noch Potenzial. Statt sie ungenutzt zu horten, können funktionsfähige Geräte verschenkt oder verkauft werden – zum Beispiel über soziale Einrichtungen, die Bedürftige unterstützen, oder über Online-Plattformen. Auch eine Reparatur kann sinnvoll sein. Viele Elektrofachmärkte und Repair-Cafés bieten die Möglichkeit, defekte Geräte wieder einsatzbereit zu machen.

Ist ein Gerät tatsächlich nicht mehr zu retten, ist die richtige Entsorgung entscheidend. Elektrogeräte enthalten wertvolle Materialien, die im Recyclingprozess wiederverwendet werden können. Kostenlose Rückgabemöglichkeiten bieten der Handel und Wertstoffhöfe. Über die Webseite e-schrott-entsorgen.org können Bürgerinnen und Bürger mit dem E-Schrott-Rückgabefinder schnell und einfach die nächstgelegene Rückgabestelle finden.

Jetzt schon vormerken: Aktionswochen „Jedes Kabel zählt!“

Die richtige Entsorgung von Elektroschrott endet nicht mit den Feiertagen, sondern ist eine wichtige Aufgabe, die das ganze Jahr über relevant ist. Genau aus diesem Grund setzt die stiftung ear 2025 ein starkes Zeichen mit den deutschlandweiten Aktionswochen „Jedes Kabel zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“.

Diese Aktionswochen, die rund um den Global Recycling Day (18. März) und den International E-Waste Day (14. Oktober) stattfinden, bündeln die Kräfte von Partnern, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern, um die Sammelmenge zu steigern und die Bevölkerung für den richtigen Umgang mit Elektro-Altgeräten zu sensibilisieren.

Weitere Informationen zu den Aktionswochen und zur richtigen Entsorgung von Elektro-Altgeräten finden Sie unter e-schrott-aktionswochen.org.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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