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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Germany http://www.stiftung-ear.de
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Gewusst wie – das Wissen in der Bevölkerung zur korrekten E-Schrott-Entsorgung nimmt zu

Die Plan E-Trendbarometer Umfrage belegt: das Wissen um den richtigen Umgang mit Elektro-Altgeräten wächst, und auch der korrekten Entsorgung von E-Schrott wird eine hohe Bedeutung für den Umweltschutz zugeschrieben.

(PresseBox) (Nürnberg, )
Die Zahl der Elektrogeräte in Deutschland steigt immer weiter an. Doch die Lebenszeit der Geräte ist endlich, und wenn nichts mehr zu reparieren oder in anderer Weise zu verwenden ist, stellt sich die Frage: wohin mit dem Elektroschrott? Die richtige Antwort kennen immer mehr Menschen. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse der repräsentativen Plan E-Trendbarometer Umfrage (Link) im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register.

Die aktuellen Zahlen machen deutlich, dass es einen positiven Trend beim Wissen um den korrekten Umgang mit E-Schrott gibt. So kennen immer mehr Einwohner und Einwohnerinnen die Rückgabemöglichkeiten im Handel und sie wissen auch, wie sie mit Elektroschrott im Haushalt umzugehen haben. Trotz des positiven Trends gibt es aber noch Steigerungspotential, vor allem wenn es um die Mitnahme von E-Schrott durch nicht autorisierte Sammler oder die Rücknahme von Großgeräten bei Anlieferung von Neugeräten geht. Hier sind sich Viele ihrer Rechten und Pflichten noch nicht vollends bewusst.

Das Plan E-Trendbarometer zeigt außerdem, dass die korrekte Entsorgung von Elektroschrott als wichtige Maßnahme für den Umweltschutz wahrgenommen wird. Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der stiftung ear, zu diesen Ergebnissen: „Wir freuen uns über die positive Wissensentwicklung und sind sehr motiviert, die Bevölkerung auch weiterhin für unsere komplexe Thematik zu sensibilisieren und zu zeigen, dass die korrekte Entsorgung von E-Schrott nicht nur wichtig, sondern auch ganz einfach ist“.

Die ausführlichen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers finden Sie ab sofort auf der Webseite der stiftung elektro-altgeräte register.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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