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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Germany http://www.stiftung-ear.de
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Neues Smartphone unterm Weihnachtsbaum – Was tun mit dem alten?

(PresseBox) (Nürnberg, )
Smartphones, Tablets und andere Unterhaltungselektronik gehören zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. In den meisten Fällen besitzen die Beschenkten bereits ein solches Gerät, welches durch die neue Version ersetzt wird. Bei aller Begeisterung für das Geschenk, sollte der korrekte Umgang mit dem Altgerät nicht zu kurz kommen. Denn darin schlummert viel Potential – für die Umwelt und für den eigenen Geldbeutel.

Spenden, verkaufen oder reparieren statt horten

Nicht jedes ausrangierte Gerät muss direkt entsorgt werden. Wenn das Gerät noch funktionstüchtig ist, freuen sich viele soziale Einrichtungen über eine Sachspende. Diese werden an Bedürftige weitergegeben. Computer, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik sind hierfür besonders geeignet.

Wer dem eigenen Geldbeutel etwas Gutes tun will, kann sich auch für einen Weiterverkauf von noch funktionstüchtigen Elektrogeräten entscheiden. Verschiedene Plattformen bieten einen Marktplatz für gebrauchte Geräte an.

Immer mehr im Trend beim Umgang mit Elektro-Altgeräten ist die Reparatur. Wer dabei Unterstützung benötigt, findet diese z.B. in Elektrofachmärkten. In vielen Städten gibt es auch sog. Repair-Cafés, wo ehrenamtliche Bastler und Bastlerinnen bei der Reparatur helfen, dem Gerät ein neues Leben zu geben.

Das alte Smartphone ist eine wichtige Ressource für neue Produkte

Jedes Elektrogerät ist irgendwann am Ende seiner Lebenszeit angekommen. Damit das Gerät der Kreislaufwirtschaft nicht verloren geht, muss es korrekt entsorgt werden. Kostenfreie Rückgabemöglichkeiten bieten der Handel oder auch die lokalen Wertstoffhöfe.

Die Bevölkerung über diese Rückgabemöglichkeiten auf dem Laufenden zu halten und das Wissen im Umgang mit Elektro-Altgeräten weiter auszubauen, ist das Ziel der Awareness Kampagne Plan E. Diese wurde 2019 von der stiftung elektro-altgeräte register ins Leben gerufen. Seit Mitte des Jahres bietet die Kampagnen-Webseite e-schrott-entsorgen.org u.a. das Tool des E-Schrott-Rückgabefinders. Damit findet man schnell und unkompliziert die nächste Rückgabemöglichkeit für Elektro-Altgeräte. Nur durch die korrekte Entsorgung können die eingesetzten Stoffe in einem modernen Recyclingverfahren zurückgewonnen und für die Produktion neuer Geräte eingesetzt werden.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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