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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Germany http://www.stiftung-ear.de
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stiftung elektro-altgeräte register - wir freuen uns über unseren neuen Beiratsvorsitz: Gratulation Andreas Back und Bernhard Jehle

(PresseBox) (Nürnberg, )
Der Beirat der stiftung elektro-altgeräte register hat einen neuen Vorsitz. Andreas Back, Leiter Qualitätsmanagement, Umwelt & CSR der HORNBACH Baumarkt AG, ist in der Sitzung am 16. September 2020 zum neuen Vorsitzenden gewählt worden. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Beirat Bernhard Jehle, geschäftsführender Gesellschafter der ZME Elektronik Recycling GmbH.

Der neue Vorsitzende des Beirats, Andreas Back, wird die Arbeit der stiftung ear im Beirat genauso engagiert begleiten und beraten wie sein Vorgänger, Kevin Rodler von der Thomann GmbH. Andreas Back war bereits Mitglied und stellvertrender Vorsitzender des Beirats. Als Vertreter eines Handelsunternehmens, das sich auf allen Vertriebskanälen gleichermaßen bewegt, mit ausgeprägtem Eigenmarkenanteil und langjähriger Sprecher des Arbeitskreises "Produktsicherheit, Umwelt & CSR" des Branchenverbandes Bauen, Heimwerken und Garten e.V., kennt er sich mit der Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland, anderen Mitgliedsstaaten sowie im Onlinevertrieb bestens aus. Sein Know-How kann er in dem politischen Gremium der Stiftung optimal einsetzen, um die unterschiedlichen Blickwinkel und Interessen der 22 Beiratsmitglieder in einen Ausgleich zu bringen. „Mit Blick auf die in nicht allzuweiter Zukunft zu erwartende Novellierung der WEEE-Richtlinie und die darin zu regelnden neuen Herausforderungen, wie insbesondere die Rolle von Online-Plattformen und deren Pflichten, haben wir mit Andreas Back einen sehr versierten und erfahren Ratgeber an der Seite“, erklärt Alexander Goldberg.

Bernhard Jehle ist bereits seit 2018 Vertreter der Entsorgungswirtschaft im ear-Beirat und vervollständigt nun als Stellvertreter den Vorsitz. "Als Experte der Entsorgungswirtschaft bringt Bernhard Jehle wichtige Themen und andere Blickwinkel mit in das Gremium, die für eine sichere und reibungslose Erfassung von Elektroaltgeräten erforderlich sind, damit Wertstoffkreisläufe geschlossen werden können“, sagt Alexander Goldberg. Mit seiner langjährigen Expertise und Tätigkeit in der Entsorgungswirtschaft und seiner Position als Vorsitzender des Fachverbandes Schrott- Elektronikschrott- und Kfz-Recycling im BVSE e.V., Bonn kennt er die Branche und deren Herausforderungen bei der Sammlung und dem Recycling von Elektroaltgeräten bestens und bereichert damit das Gremium der Stiftung.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

- Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
- Garantieprüfung
- Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
- Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
- Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
- Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde - im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht - von Herstellern gegründet.

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

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