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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Germany http://www.stiftung-ear.de
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Was nur die wenigsten wissen – Auch Onlinehändler sind zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet

Eine aktuelle Studie macht Wissenslücken der Verbraucher über die Rücknahmepflichten der Onlinehändler deutlich

(PresseBox) (Nürnberg, )
Ein großer Profiteur der aktuellen Corona-Krise ist der Elektro-Onlinehandel. So stieg laut einer aktuellen Studie der Umsatz von Elektrogeräten im zweiten Quartal 2020 deutlich im Vergleich zum Vorjahresquartal. Was aber nur die wenigsten Käufer wissen ist, dass auch die Onlinehändler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind. Dies ergab nun eine umfangreiche Studie im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register.

Das von der EU vorgegebene Elektroschrott-Sammelziel von 45 Prozent hat Deutschland in 2018 knapp verfehlt. Erst kürzlich gab das Umweltbundesamt die Quote von 43,1 Prozent (Link) bekannt und verwies zeitgleich auf die nunmehr deutlich höhere Quote von 65 % ab 2019. Um diese Quote erreichen zu können, muss u.a. auch im Bereich des Onlinehandels eine bessere Rückgabequote erreicht werden. Die Studie „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“ (Download E-Paper) gibt interessante Einblicke über den Wissensstand sowie das Verhalten der Deutschen rund um das Thema E-Schrottentsorgung. Dabei zeigen sich große Wissenslücken bei den Vebrauchern im Bereich E-Commerce. So meinen 77 Prozent der Befragten, dass der Online-Händler nicht verpflichtet ist, nicht mehr genutzte Kleingeräte zurückzunehmen, gleich, ob man sie dort gekauft hat oder ob man etwas Neues kauft. Die stiftung ear als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ wird u.a. mit ihrer Aufklärungskampagne PLAN E daran arbeiten, diese Wissenslücke zu schließen. Darüberhinaus muss aber auch der Onlinehandel seine Pflichten bei der Altgeräterücknahme erfüllen und diese auch dem Verbraucher klar kommunizieren. Leider kommt es hier vereinzelt immer wieder zu Misständen. So wird über die angebotenen Rückgabemöglichkeiten teilweise nicht ausreichend informiert oder es werden nicht bei der stiftung ear registrierte Elektroartikel zum Kauf angeboten (Link).

Die Herausforderung liegt nun darin, die Erkenntnisse der Studie „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“ in Maßnhamen umzusetzen, um somit die Vorgaben der EU zu erreichen. Nur gemeinsam kann die Quote von 65 Prozent erreicht werden und damit ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.

stiftung elektro-altgeräte register

Über die stiftung ear:

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

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