STRIKO – Alarmgeber sind mit allen Berstsicherungstypen aus Metall oder Graphit kombinierbar, auch mit Berstsicherungen anderer Hersteller. Der Einsatz auf der Abblaseseite von Sicherheitsventilen ist, wie oben bereits angedeutet, jederzeit möglich.
Durch die geringe Bauhöhe von nur 5mm ist der Einbau in Ihr Rohrleitungssystem auch nachträglich möglich, da Alarmgeber lediglich die abblaseseitige Dichtung zum Flansch ersetzen. Mögliche Dichtungsmaterialien sind Graphit, KLINGERSIL C-4400, Garlock Gylon blau oder PTFE. Nicht eingesetzt werden können Dichtungen mit Spießblecheinlage. Je nach Anwendung können jedoch auch spezielle Dichtungen verwendet werden, was im Einzelfall mit STRIKO zu klären ist.
STRIKO bietet ab Lager je nach Einsatzfall verschiedene Alarmgebertypen in Nennweiten von DN25 bis DN600 (auf Anfrage auch größere Nennweiten) an. Für Standardeinsatzfälle bietet sich der Alarmgeber SVT 02 an. Dieser ist mit einer Silberleiterbahn versehenen, geschlitzten PEEK – Folie ausgerüstet. Der elektrische Widerstand beträgt max. 20 ?, die Stromstärke darf 50 mA nicht übersteigen.
Eine Weiterentwicklung des SVT 02 ist der SVT 05. Der Unterschied zwischen SVT 02 und SVT 05 liegt in einer zusätzlichen produktseitigen Dichtfolie aus PTFE. Dadurch baut sich bei Undichtigkeit der vorgeschalteten Berstscheibe (oder Sicherheitsventil) ein Druck zwischen dieser und dem Alarmgeber auf. Bei Erreichen eines minimalen Druckes wird die Silberleiterbahn auf der geschlitzten PEEK – Folie zerstört und das Alarmsignal wird freigegeben. Auf Grund dieses Funktionsprinzips wird der SVT 05 auch Leckagemelder genannt.
Für den Einsatz in korrosiver Umgebung ist der SVT AM hervorragend geeignet. Seine Leiterbahn besteht aus einer Metallmembran, welche je nach Erfordernis aus 1.4301, Hastelloy® C276, Tantal oder Silber bestehen kann. Eine Sonderform, der SVT AM-L, hat einen äußerst geringen Ansprechdruck von max. 0,01 bar.
STRIKO – Alarmgeber sind einfache elektrische Betriebsmittel, welche die Anforderungen nach Abs. 5.4 der Norm EN50020 „Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Eigensicherheit i“ und nach Abs. 12.2.1 zweiter Satz der Norm DIN EN 60079-14, VDE 0165 Teil 1, „Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ erfüllen. Somit ist die Zertifizierung nach oben genannten Richtlinien nicht notwendig. Alarmgeber fallen auch nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG (ATEX), da sie keine eigene potentielle Zündquelle aufweisen.
Der Einsatz von Alarmgebern bzw. Leckagemeldern stellt somit eine für den Anwender einfache und zuverlässige Möglichkeit dar, Unregelmäßigkeiten von Prozessen zu detektieren. Weitergehende Informationen bekommen Sie telefonisch unter +49 2261 9855-0, info@striko.de oder www.striko.de .