Der Wechsel des Grundversorgers hat keine Auswirkungen auf bestehende Stromlieferverträge mit anderen Lieferanten. Alle Kunden jedoch, die bislang vom Energiewerk Ortenau versorgt wurden und keinen neuen Versorger mit der Stromlieferung ab Januar 2023 beauftragen, werden automatisch ab Januar in den Grundversorgungstarif der Süwag überführt und zu den ab Januar 2023 gültigen Grundversorgungspreisen der Süwag beliefert. Als Grundversorger ist die Süwag verpflichtet, jeden Haushalt mit Strom zu beliefern, der keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter hat. Konkret bedeutet das: Wer zum Beispiel nach Kappelrodeck zieht und sich für keinen anderen Versorger entscheidet, wird automatisch von der Süwag mit Strom beliefert. Die Süwag bietet neben dem Grundversorgungstarif auch einen Naturstromtarif und einen Treuestromtarif mit ansteigenden Rabattstufen pro Jahr. Die beiden Tarife liegen preislich unterhalb der Grundversorgung.
„Uns ist bewusst, wir befinden uns in einer turbulenten Zeit mit hohen Energiekosten. Daher begrüßen wir die bevorstehende Strompreisbremse zur Entlastung der Bürger. Diese alleine reicht aber nicht, daher unterstützen wir unsere Kunden gerne auch in Sachen Energieeffizienz“, betont Osgood.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.suewag.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Süwag-Kundenbetreuung bei Fragen zur Verfügung (Telefon: 069 95013030, E-Mail: kundeninfo@suewag.de). Persönliche Beratung erhalten die Bürger im Süwag-Service-Center in der Kapellenstraße 11 in Achern (Mo. - Fr. 09.00 - 15.00 Uhr).
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