Der Entwurf des Gesetzes beinhaltet – verkürzt gesagt – eine Bevorzugung des Landes beim Photovoltaikausbau. Erst für Flächen ab 100 Quadratmetern, die sich im Besitz des Landes befinden, soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage möglich sein – damit wäre sogar die Energie Burgenland, die nur teilweise in Besitz des Landes ist, von der Produktion von Strom auf Freiflächen mittels Photovoltaik ausgeschlossen.
Ausschluss effizienter Standorte
Durch die neue Verordnung wären zum einen alle bereits erfolgten Vorarbeiten, die mit Kosten- sowie Zeitaufwand verbunden sind, wertlos und zum anderen verhindert man dadurch auf lange Sicht auch den Wettbewerb. Wichtige Treiber aus der Energiewende auszuschließen kann sich weder Österreich, noch ein anderes der europäischen Länder leisten, wenn man die gesteckten Ziele zur CO2-Reduktion gemeinsam erreichen will.
Ausweg: Photovoltaik Contracting
Um zumindest das finanzielle Risiko im Bereich der erneuerbaren Energien so gering wie möglich zu halten, bietet die international tätige Sun Contracting AG ihr Modell Photovoltaik Contracting an. Photovoltaikanlagen ohne Investitionskosten – um die Allgemeinheit mit mehr sauberer Energie zu versorgen und die Umwelt mit weniger CO2 zu belasten. Dabei liegt der Fokus vor allem darauf, Dächer und Flächen bestmöglich zu verbauen und den größtmöglichen Stromertrag zu erzielen.