SAP schrieb in den letzten Wochen ihre Kunden an und forderte sie auf, den Funktionsumfang der vorhandenen Limited Professional User (LPUs) zu definieren. Hintergrund ist die Streichung des Nutzertyps aus der Preisliste. Nachkäufe sind dann nur noch möglich, wenn diese Definition erfolgt ist. In Form gebrauchter Lizenzen ist der Erwerb ohne Definition auch in Zukunft möglich.
Limited Professional User: eine Definition
Unter dem Limited Professional User versteht SAP einen Nutzer, der nur von Mitarbeitern ohne Leitungsfunktion verwendet werden darf. Der Anwender bewegt sich in den Bereichen Einkauf/Verkauf, Service/Qualitätswesen oder Fertigung/Logistik/Lager. Hier führt er gelegentlich Standardvorgänge wie das Anlegen von Aufträgen und Projekten, das Erfassen von Rückmeldungen oder das Freigeben von Bestellanforderungen und Materialbewegungen aus.
Ältere SAP-Lizenzverträge enthalten häufig keine konkrete Definition der Rollen von LPUs. Lediglich der grob gehaltene Hinweis, dass Limited Professional User einen eingeschränkten Leistungsumfang nutzen und nur gelegentlich operative Tätigkeiten durchführen sollen, ist enthalten. Grundsätzlich hätte der Hersteller wohl gerne, dass die Anzahl der LPUs nie die Gesamtzahl der Professional User und Business Expert User überschreiten. Das macht aber aus Sicht der Anwender keinen Sinn. Derartige Einschränkungen sind auch im Zweitmarkt nicht durchsetzbar. Auf eine detaillierte Beschreibung der LPUs hat die Mehrzahl der SAP-Anwender in der Vergangenheit verzichtet.
Die Nutzerkategorie des Limited Professional Users war im SAP-Kundenkreis beliebt. Dies ist schlicht darin begründet, dass für Gelegenheitsanwender oder User mit Zugriff auf einige wenige Transaktionen nicht der annähernd doppelt so teure Professional User (3.200 € pro Lizenz) erworben werden musste.
Verunsicherung im Kundenkreis
Die Forderung der SAP, die Limited Professional User bis zu einem Stichtag im August 2015 zu definieren, sorgte im Kreise der Anwender für Verunsicherungen. Unklar ist, ob SAP-Kunden dieser Aufforderung tatsächlich nachkommen müssen.
SAP bietet faktisch zwei Optionen zur Auswahl an. Für Unternehmen, die Limited Professional User ohne Beschreibung des Funktionsumfangs im Einsatz haben, sei eine Definition der Umfänge erforderlich. Nur wenn diese erfolgt, können entsprechend beschriebene User auch in Zukunft nachgekauft werden.
SAP-Anwender, die die Funktionsumfänge des Nutzertyps bereits beschrieben haben, können ab September 2015 nur noch diese Limited Professional User nachkaufen. Die Ausnahme: Werden vorher noch LPUs mit anderen Funktionsbeschreibungen erworben, ist weiterhin ein Nachkauf möglich.
Rechtsexperten sehen die Aufforderung der SAP zur nachträglichen Definition der Nutzer als höchst problematisch an. Zunächst enthalten die Lizenzverträge keine konkreten Abgrenzungen zwischen Limited Usern und Nutzertypen mit vollem Funktionsumfang. Weiterhin sind nachträgliche Zusatzforderungen zu bestehenden Verträgen rechtlich schwierig.
Kauf gebrauchter Limited Professional User-Lizenzen weiterhin möglich
Kunden, die LPUs im Einsatz haben, stehen nun vor der Problematik einer angemessenen Reaktion auf die Forderung der SAP. Sollte tatsächlich eine überstürzte Definition der bestehenden User oder ein hektischer Nachkauf erfolgen? Abschließend lässt sich diese Frage keinesfalls allgemeingültig beantworten.
Es besteht jedoch noch ein anderer Ausweg aus der Misere. Der Gebrauchtsoftwarehändler susensoftware aus Herzogenrath verfügt über Kontingente an Limited Professional User-Lizenzen und ermöglicht als wohl einziger Anbieter in Zukunft den problemlosen Nachkauf dieses unbeschränkten Nutzertyps.