- Dem Begehren der Sycor Austria auf Unterlassung der unlauteren Abwerbung von weiteren Mitarbeitern in Österreich hat das Gericht zur Gänze stattgegeben.
- Dem Begehren, dass festgestellt wird, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch für sämtliche Schäden haften, die der Sycor Austria aus der unlauteren Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden durch die Beklagten entstehen, hat das Gericht ebenfalls entsprochen.
- Ein Teil der Unterlassungsbegehren wurde abgewiesen, da nach Ansicht des Erstgerichts kein Nachweis erbracht werden konnte, dass von den Beklagten Kunden gegenüber unrechtmäßige Behauptungen über die Sycor getätigt worden waren. Ferner wurde den Unterlassungsbegehren der Sycor Austria in Bezug auf die Nutzung bestimmter Unterlagen nur teilweise stattgegeben.
Am 28. Juni 2021 startet ein Verfahren vor dem Landgericht Göttingen. Die Näder Holding GmbH als Muttergesellschaft der Sycor fordert Schadenersatz von der Arineo GmbH. Deren Vorgehen hat 2019 ein geplantes Zusammengehen mit der Allgeier Enterprise Services AG verhindert, der IT-Dienstleistertochter des Unternehmens Allgeier SE.
Zum Hintergrund: Sycor hat handfeste Anhaltspunkte dafür, dass Arineo sich bei der Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden unlauterer Mittel bedient hat. Aus diesem Grund hat der in Göttingen beheimatete IT-Dienstleister im September 2019 eine Klage gegen die Arineo GmbH in Deutschland eingereicht. Bereits im Juli 2019 hat der österreichische Ableger von Sycor eine Klage u.a. gegen die Arineo GmbH und die Arineo Austria GmbH in Österreich eingereicht, über die nun erstinstanzlich entschieden wurde.
Insgesamt sind der Näder Holding und der Sycor-Gruppe Schäden in Millionenhöhe entstanden.