Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 701781

Syncwork AG Lietzenburger Straße 69 10719 Berlin, Germany http://www.syncwork.de
Contact Mr Dr. Albrecht Hoene +49 30 85408121
Company logo of Syncwork AG
Syncwork AG

Einfach elektronisch verwalten - Sächsisches E-Government-Gesetz (SächsEGovG)

(PresseBox) (Berlin, )
Das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen" (Sächsisches E-Government-Gesetz - SächsEGovG) ist am 8. August 2014 verkündet worden. Mit diesem landesspezifischen Gesetz werden die Impulse des E-Government-Gesetzes des Bundes (EGovG) für den Freistaat Sachsen weiter konkretisiert, um E-Government auch auf Länderebene bestmöglich nutzbar zu machen. Zudem verfolgt das SächsEGovG eigene Regelungsziele u.a. in den Bereichen des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie für Gremien und zur Organisation. Vorrangiges Ziel der Rechtsnorm ist es, die Abwicklung von Verfahren der sächsischen Verwaltung mit Bürgern und Unternehmen elektronisch zu erreichen.

Die spezifischen Regelungen des Gesetzes lassen sich in unterschiedliche Pflichten mit verschiedener Fristsetzung unterteilen. Die Pflichten, die sofort ab Verkündung des Gesetzes zum 9. August 2014 in Kraft getreten sind, lassen sich für die staatlichen Behörden des Freistaates Sachsen und die kommunalen Behörden im Freistaat Sachsen wie folgt zusammenfassen:

Staatliche Behörden des Freistaates Sachsen (gem. § 1 Abs. 1 S.1 SächsEGovG):

- § 2 Abs. 1 SächsEGovG: Elektronische Kommunikation grundsätzlich mit Verschlüsselung ermöglichen
- § 3 SächsEGovG: Elektronische Zahlungen ermöglichen
- § 5 Abs. 1 SächsEGovG: Datenschutz und Informationssicherheitskonzepte erstellen
- § 7 SächsEGovG: Elektronische Kommunikation und Dokumente barrierefrei gestalten
- § 8 Abs. 1 S.1 SächsEGovG: Maschinenlesbare Formate verwenden
- § 9 Abs. 1 SächsEGovG: Interoperabilität (medienbruchfreien Datenaustausch) ermöglichen
- § 9 Abs. 2 SächsEGovG: Informationssicherheit gewährleisten
- § 11 SächsEGovG: Anschluss an das SVN herstellen
- § 19 Abs. 3 SächsEGovG: Voraussetzungen für die Verwendung der sorbischen Sprache schaffen

Kommunale Behörden im Freistaat Sachsen (gem. § 1 Abs. 1 S.1 SächsEGovG):

- § 2 Abs. 1 SächsEGovG: Elektronische Kommunikation grundsätzlich mit Verschlüsselung ermöglichen
- § 3 SächsEGovG: Elektronische Zahlungen ermöglichen
- § 5 Abs. 1 SächsEGovG: Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte erstellen
- § 7 SächsEGovG: Elektronische Kommunikation und Dokumente barrierefrei gestalten
- § 9 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 SächsEGovG: Informationssicherheit gewährleisten
- § 15 SächsEGovG: Anschluss an das SVN / KDN ggf. über Schnittstelle herstellen
- § 19 Abs. 3 SächsEGovG: Voraussetzungen für die Verwendung der sorbischen Sprache schaffen

Zur Verwirklichung der verschiedenen Pflichten des Gesetzes werden die sächsischen Verwaltungen mit einem Handlungsleitfaden unterstützt. Dieser gibt den entsprechenden Behörden Empfehlungen zur Umsetzung der verschiedenen Pflichten. Die erste Fassung des Handlungsleitfadens liegt nun vor und wird unter Berücksichtigung von weiteren Vorschlägen der sächsischen Verwaltungen schrittweise ergänzt werden.

Syncwork hat den Erstellungsprozess des Handlungsleitfadens unterstützt und berät das Sächsische Staatsministerium der Justiz bedarfsgerecht bei der Fortschreibung des Handlungsleitfadens. Mit langjähriger Beratungserfahrung im Schwerpunkt "E-Government" wurden bereits zahlreiche Projekte im Freistaat Sachsen und anderen Bundesländern erfolgreich begleitet. Die E-Government-Experten von Syncwork helfen auch Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und neue Potentiale zu erschließen.

Website Promotion

Website Promotion
Leistungen der Syncwork AG im Bereich Public Management

Syncwork AG

Die Syncwork AG ist ein herstellerneutrales, unabhängiges Unternehmen für Managementberatung und Informationstechnologie, welches 2001 unter Beteiligung namhafter Investoren gegründet wurde. Neben dem Hauptsitz in Dresden sind die Berater zudem an den Standorten Berlin, Köln, München und Wiesbaden bundesweit sowie im europäischen Ausland tätig. Im Jahr 2007 wurde die Tochtergesellschaft Syncwork Suisse AG mit Sitz in Zürich gegründet. Syncwork steht für einen umfassenden Beratungsansatz, der Expertise zu aktuellen betriebswirtschaftlichen Themen mit informationstechnischer und organisatorischer Umsetzungskompetenz verbindet. Die Kernkompetenz ist die kundennahe und ganzheitliche Beratung von der Konzeption bis zur Umsetzung. Das Leistungsspektrum erstreckt sich über die vier Bereiche Management Consulting, Business Intelligence, SAP-Consulting sowie Informationstechnologie.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.