Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zustän-digen Amtsgericht in Bad Homburg zur Eintragung eingereicht. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 13.08.2003.
Am 09.10.2003, wurden die Eintragungen des Amtsgerichtes im Bundesanzeiger publiziert. Gem. §225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) darf die Sonderausschüttung aber erst nach Ablauf einer auf den letzten Veröffentlichungstermin folgenden Frist von 6 Monaten erfolgen, so dass die Ausschüttung voraussichtlich am 13.04.2004 erfolgen wird.
Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor Ausschüttung (am 08.04.2004) Aktien der syzygy AG in ihrem Depot halten und dadurch von Clearstream erfasst werden. Die Ausschüttung erfolgt dann voraussichtlich am nächstmöglichen Handelstag nach Ostern, am 13.04.2004.
Da die Sonderausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen wird, erfolgt die Ausschüttung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer sowie des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags. Für inländische Privatanleger, die in der Vergangenheit mit weniger als 1% des Grundkapitals beteiligt waren (entspricht 120.000 Aktien), ist die Ausschüttung daher steuerfrei.