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take-e-way GmbH Schlossstr. 8 d-e 22041 Hamburg, Germany https://www.take-e-way.de
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Ab 24. Juli 2016 Rücknahmepflicht der Vertreiber für Elektro Altgeräte – take-e-way hat die Lösung

Bis zum 24.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) die Voraussetzung zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten geschaffen haben

(PresseBox) (Hamburg, )
Worum geht es: Bis zum 24.07.2016 müssen laut Elektrogesetz stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) die Voraussetzung zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten geschaffen haben. Konkret bedeutet das für betroffene Einzelhändler, Rücknahmemöglichkeiten vor Ort oder in unmittelbarer Nähe vorzuhalten. Online- und Fernabsatzhändler, die über eine entsprechend große Lager-/Versandfläche verfügen, müssen sogar Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu ihren jeweiligen Endkunden im gesamten Bundesgebiet nachweisen.

Was muss zurückgenommen werden: Es besteht unter o.g. Voraussetzungen eine 1:1-Rücknahmepflicht (Rücknahme eines Altgeräts beim Neukauf eines gleichartigen Geräts) und die 0:1-Rücknahmepflicht für Elektrokleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm auch wenn kein Neugerät bei Ihnen erworben wird. Auch B2B-Vertreiber, die gewöhnlich gar nicht an private Haushalte verkaufen, sind zur Rücknahme von Kleingeräten aus privaten Haushalten verpflichtet (0:1-Rücknahmepflicht).

Zusätzliche Verwaltungslast und Hinweispflichten: Zudem müssen Sie umfassende Registrierungs- und Meldepflichten erfüllen. Jeder von der Elektroaltgeräte-Rücknahmepflicht betroffene Vertreiber muss darüber hinaus über seine zukünftigen Rückgabemöglichkeiten ab dem 25. Juli 2016, zum Beispiel auf der Internetseite oder im Onlineshop, informieren.

Zusätzliche Abmahnrisiken: Weil wir befürchten, dass Abmahnvereine diese neuen Regelungen für ihr Geschäftsmodell benutzen wollen, möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen.

Vertreiber können sich an einem Rücknahmesystem beteiligen: Der Verweis von Kunden auf öffentlich-rechtliche Annahmestellen ist gesetzlich nicht zulässig. Rücknahmepflichtige Onlinehändler von Elektro- und Elektronikgeräten müssen ein Rücknahmenetz „in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher“ nachweisen. In der Praxis würde dies nur durch einen Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Rücknahmenetz gelingen.

take-e-way hat die Lösung: Eine gesetzeskonforme und einfache Lösung für diese Herausforderung bietet die take-e-way GmbH: take-e-way betreut mit seinen über 3.500 angeschlossenen Unternehmen zirka 37 Prozent aller im Bereich B2C bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registrierten Elektrogerätehersteller und -vertreiber und ist damit ein namhaftes Dienstleistungsunternehmen auf dem Gebiet der Elektrogeräterücknahme und des Recyclings. take-e-way betreibt das deutschlandweite Rücknahmesystem take-e-back, mit dem Sie Ihre Rücknahmepflicht ganz einfach über das dazugehörige Onlineportal www.take-e-back.de organisieren können.

Das bietet das take-e-way-Rücknahmesystem: Der take-e-way-Service umfasst die Erledigung Ihrer Pflichten zur Anzeige als Rücknahmestelle, zur regelmäßigen Meldung der von Ihnen zurückgenommenen Mengen, der Organisation geeigneter Sammelbehälter für Elektrogeräte und die Sicherstellung der Abholung im Rahmen einer attraktiven Monatspauschale.

So funktioniert Ihre Rücknahme-Lösung: Sie sammeln die Elektroaltgeräte in den von take-e-way zur Verfügung gestellten Behältern und melden die Abholung bzw. den Behältertausch ganz einfach über das Online-Portal www.take-e-back.de, worüber Sie take-e-way auch die notwendigen Daten für die Meldungen an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register zur Verfügung stellen können. Als Rücknahmestelle innerhalb des take-e-way-Rücknahmesystems nehmen Sie nicht nur die Altgeräte zurück, die Sie selbst zurücknehmen müssen, sondern auch die der anderen diesem System angeschlossenen Rücknahmepartner. Zusammen mit dem Entsorgernetzwerk von take-e-way und sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Behindertenwerkstätten bilden wir gemeinsam das Elektro-Rücknahmesystem für den Einzel-, Online- und Fernabsatzhandel. Dadurch werden Sie von der Last und den unabschätzbaren Kosten befreit, ein eigenes flächendeckendes Rücknahmesystem für Ihre Kunden in Deutschland aufbauen zu müssen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner: take-e-way steht Ihnen sehr gerne unter Telefon 040/219010-770 oder unter logistik@take-e-way.de zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

take-e-way GmbH

Über take-e-way: Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.500 Unternehmen.

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