Soweit die Theorie. In der Praxis verläuft die Handelsrücknahme schleppend, da das ElektroG keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vorsieht. Nur wer Geräte zurücknimmt und vergisst, die Mengen zu melden, musste bislang Bußgelder fürchten. Handelsverbände riefen zum Boykott der Rücknahmepflicht auf. Der Ehrliche war der Dumme.
Gesetzgeber schlägt zurück
Das Bundeskabinett hat Anfang November eine Änderung des ElektroG beschlossen, die bis zu 100.000 Euro Bußgeld für sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber vorsieht. Laut Bundesumweltministerium sollen der Vollzug dadurch gestärkt und die rechtstreuen Vertreiber vor Trittbrettfahrern geschützt werden. Der neue Bußgeldtatbestand soll ab 1. Juni 2017 in Kraft treten.
take-e-way testet vollautomatische Rücknahme in Hamburg
Um dem Handel die Altgeräte-Rücknahme zu erleichtern, testen VERE, take-e-way und TOMRA in Hamburg ein neuartiges Rücknahmesystem, mit dem Altgeräte, Lampen und Batterien nahezu aufwandsfrei für Einzelhändler zurückgenommen werden können. Leerung, Reinigung, Nachsortierung, Recycling und Mengenmeldungen an die EAR werden von dem System übernommen.
take-e-way sucht 10 Hamburger Einzelhändler, die das System 6 Monate kostenlos testen wollen.
Einzel- und Onlinehändlern steht das take-e-back-System zur Verfügung, das von zirka einem Drittel aller zurücknehmenden Vertreiber genutzt wird. Mehr Infos unter logistik@take-e-way.de oder 040/219010-770.
VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.