Sollten Sie noch keine entsprechenden Maßnahmen zur Rücknahme von Altgeräten getroffen haben, können Sie sich gern hier über unsere einfache und bequeme Lösung informieren, uns anrufen oder uns persönlich vom 30. Mai bis 3. Juni 2016 am Stand B1.315/414 auf der IFAT-Messe in München besuchen.
Rücknahmepflicht ab dem 25. Juli 2016
Das neue Elektrogesetz (ElektroG) trat bereits am 24. Oktober 2015 in Kraft. Eine der bedeutenden Neuerungen ist die Pflicht des Handels, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Die hierfür vorgesehene Karenzzeit läuft in den nächsten Wochen ab: Bis zum 24. Juli 2016 müssen stationäre Einzelhändler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Versand- und Regalfläche die Voraussetzung zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten geschaffen haben.
Konkret bedeutet das für Einzelhändler, Rücknahmemöglichkeiten vor Ort oder in unmittelbarer Nähe vorzuhalten. Onlinehändler müssen Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu ihren jeweiligen Endkunden im gesamten Bundesgebiet nachweisen. Zudem müssen umfassende Registrierungs-, Melde- und Hinweispflichten erfüllt werden. Der Verweis auf öffentlich-rechtliche Annahmestellen ist nicht zulässig.
Weitere Informationen zum take-e-back-System finden Sie auch bei der renommierten Fachzeitschrift RECYCLING magazin. Das Magazin beschäftigt sich mit allen Fragen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft und bietet einen Überblick über aktuelle Verordnungen, technische Neuerungen und wirtschaftliche Entwicklungen in der Branche. Zum Artikel.