Fast die Hälfte der WEEE-Register ist öffentlich einsehbar
Unter der Ägide der deutschen Stiftung EAR streben die europäischen WEEE-Behörden zunehmend den gemeinsamen Schulterschluss an, der sich nicht nur in einer steigenden Vernetzung unter den Registern äußert.
take-e-way sind inzwischen 11 weitere WEEE-Behörden bekannt, die dem Vorbild der deutschen Stiftung EAR folgen und öffentlich einsehbare Online-Register anbieten, in denen jeder und insbesondere jeder Marktteilnehmer überprüfen kann, wer in einem EU-Land nach der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie WEEE registriert ist – und wer nicht.
Eine Übersicht der nationalen WEEE-Register ist unter www.ewrn.org/national-registers/ veröffentlicht. take-e-way verzeichnet daher in den letzten Monaten eine rasant steigende Nachfrage seiner KMU-Kunden nach Rechtssicherheit für den EU-weiten Verkauf von Elektronik, Batterien und Verpackungen.
Über 350 Aufträge für die WEEE-Registrierung im EU-Ausland
So wurde take-e-way von seinen Kunden mit über 350 Aufträgen zur WEEE-Registrierung in anderen EU-Ländern beauftragt, die neben Deutschland in durchschnittlich mindestens zwei weiteren EU-Ländern WEEE-konform sein wollen. Aber auch Registrierungen für 5, 10 oder mehr Länder sind keine Seltenheit mehr. Zudem streben die von take-e-way vertretenen KMU auch die Registrierung bzw. Lizenzierung von Batterien und Verpackungen in anderen EU-Ländern an.
Österreich ist wichtiger EU-Auslandsmarkt für take-e-way Kunden
Österreich ist allein mit über 150 Registrierungen der wichtige EU-Auslandsmarkt für die von take-e-way vertretenen KMU, gefolgt von Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden und Großbritannien sowie den übrigen Ländern der Europäischen Union.
Europäische Registrierungen zwischen einer und bis zu 16 Wochen möglich
Die Dauer der Bearbeitung und Freigabe der von take-e-way eingereichten WEEE-Registrierungen kann je nach EU-Land idealerweise bereits innerhalb einer Woche erfolgen und im Regelfall bis zu 4 Monaten in Anspruch nehmen. In Sonderfällen, wie beim Nicht-EU-Land Türkei, in der es zwar eine zur WEEE komplementäre Gesetzgebung gibt, die in der Praxis jedoch noch Probleme aufweist, kann es sogar 1 Jahr dauern, bis eine Registrierungsfreigabe erfolgt.
take-e-way empfiehlt daher die rechtzeitige Beauftragung von WEEE-Registrierungen, um den legalen Verkauf von Elektrogeräten sicherstellen zu können: take-e-way hat aufgrund seines 10-sprachigen Mitarbeiter-Teams, seiner Erfahrungen aus zahlreichen internationalen Registrierungsprozessen und seiner Kontakte zu WEEE-Behörden und Rücknahmesystemen in der gesamten EU die Kompetenz, WEEE, Batterien und Verpackungen unkompliziert anzumelden.
Außergewöhnliche Regelungen bei der WEEE-Umsetzung im EU-Ausland
In einigen EU-Ländern hat take-e-way die Erfahrung gemacht, dass WEEE in der Theorie zwar angewendet wird, was für die Praxis jedoch nicht immer gilt. So gibt es für ausländische Unternehmen Probleme, PV-Module in Frankreich nach WEEE zu registrieren. In Belgien gibt es drei verschiedene Regionen und daher insbesondere Schwierigkeiten mit der Benennung eines Bevollmächtigten. Außer Deutschland gibt es kein anderes EU-Land, in dem die Gebührenerhebung nach Marken erfolgt. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk der anderen Länder auf den Gerätekategorien.
Die Auslandsabteilung von take-e-way übernimmt daher gern die Registrierung, Mengenmeldung, Terminüberwachung, Erinnerungen und die Korrespondenz mit WEEE-Behörden und Rücknahmesystemen in jedem beliebigen EU-Land, um den Herstellern und Vertreibern einen einfachen und legalen EU-Verkauf zu ermöglichen.
take-e-way stellt den Bevollmächtigten für 80 ausländische Firmen
Über 10 Prozent der take-e-way Kunden stammen aus 36 Nationen aus der ganzen Welt. Für diese Unternehmen haben der VERE-Verband, die politische KMU-Interessenvertretung für die WEEE-Umsetzung in Deutschland, und take-e-way bereits letztes Jahr die get-e-right GmbH gegründet, um den gesetzlich geforderten Bevollmächtigten anzubieten. get-e-right stellt schon heute für über 80 ausländische Unternehmen ohne eigene Niederlassung den Bevollmächtigten in Deutschland.