Nun ist auch der Vertrieb mittels Fernabsatz an österreichische Endverbraucher geregelt:
Der deutsche Versender muss einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich ernennen, der auch für die Verpflichtungen aus der EAG-VO verantwortlich ist und für die Erfüllung haftet.
take-e-way bietet interessierten Fernversendern für Österreich Komplettlösungen inklusive Sammel- und Verwertungssystemen für Elektroaltgeräte sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Verpflichtungen als Bevollmächtigter an.