Voraussetzungen, um ohne Personenschutz-Einrichtung normgerecht und vorschriftsmäßig zu handeln, sind die Einhaltung der DIN 15185-2, eine maximale Aushubhöhe des Stehpodestes von 1,2 m, die unverbaute Sicht des Fahrers in beide Fahrtrichtungen, eine maximale Geschwindigkeit im Schmalgang von 4 km/h und die automatische Geschwindigkeitsregelung innerhalb des Schmalgangs.
„Für die automatische Geschwindigkeitsregelung ist am Fahrzeug lediglich ein NoColl-Dome notwendig, der den Schmalgang automatisch erkennt und das Fahrzeug von seiner Maximalgeschwindigkeit auf max. 4 km/h verlangsamt bzw. auf schnelle Fahrt schaltet, wenn der Schmalgang verlassen wird“, erklärt Waldemar Marinitsch, BDSF-zertifizierter Sachverständiger und Entwicklungsleiter von tbm hightech control. Dafür werden die Schmalgänge im Deckenbereich am Ein- und Ausgang mit einem NoColl-Sensor ausgestattet, der sich bidirektional mit dem NoColl-Dome am Fahrzeug austauscht.
Neben dem Schmalgang ist die Geschwindigkeit strecken- oder bereichsweise auch für den übrigen Betriebsbereich automatisch regelbar, z. B. für das Anfahren diverser Gefahrbereiche, wie Tore, Kreuzungen, Kurven, Aufzüge usw.
NoColl-Dome für die Kommissionierung im Breitgang mit Begegnungsverkehr
In breiten Regalgängen wird immer Begegnungsverkehr angestrebt, denn ein Schubmaststapler muss die neue und die eingelagerte Ware nach Bedarf so umlagern, dass die Kommissionierer die Ware fortwährend vorfinden. Die Begegnung der Fahrzeuge führt in der Regel zu Platzproblemen nach ASRA1.8. Statt wie gefordert Freiräume links und rechts der Fahrzeuge zu schaffen, können Fahrzeuge mit der selbstüberwachten NoColl-Sensorik von tbm bei einer Begegnung und beim Überholen eines Kommissionierfahrzeuges auf 4 km/h verlangsamt und anschließend wieder beschleunigt werden.
„Das bedeutet, dass die Breitgänge gegenüber ASRA1.8 um 25 Prozent schmaler sein dürfen. Zudem ist die Sicherheit wesentlich höher als bei Einhaltung der Vorschrift.“