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· Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum sogenannten Safe-Harbor-Abkommen suchen zahllose Firmen nach einem neuen Cloud-Anbieter
· Der deutsche Hersteller TeamDrive garantiert die Datenspeicherung in EU-Staaten, auf Wunsch sogar ausschließlich in Deutschland
· Als einziges Unternehmen im Cloudspeicher-Umfeld ist TeamDrive vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem Datenschutzgütesiegel ausgezeichnet
Schock für die deutsche Wirtschaft: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum sogenannten Safe-Harbor-Abkommen suchen zahllose Firmen nach einem neuen Cloud-Anbieter. Dieser muss gewährleisten, dass die ihm anvertrauten Daten ausschließlich auf Servern lagern, die in Ländern mit restriktiven Datenschutzgesetzen stehen. Der EuGH hat das Safe-Harbor-Abkommen, eine Datenschutzvereinbarung zwischen den USA und der EU, für ungültig erklärt, da die Vereinigten Staaten kein angemessenes Datenschutzniveau bieten. Hier kommt TeamDrive ins Spiel – der deutsche Hersteller garantiert die Datenspeicherung in EU-Staaten, auf Wunsch sogar ausschließlich in Deutschland. Hiermit hebt sich das Hamburger IT-Unternehmen von seinen Wettbewerbern ab, deren Server oftmals auch in den USA stehen.
Zusammenarbeit mit US-Firmen beenden
Dem Safe-Harbor-Abkommen aus dem Jahre 2000 sind bis September 2015 etwa 5.500 US-amerikanische Firmen, wie beispielsweise Dropbox, IBM, Microsoft, General Motors, Amazon, Google, HP und Facebook, beigetreten. Diese haben sich verpflichtet, die Datenschutzregeln des jeweiligen Ausgangslandes einzuhalten. Auf Grundlage dieser Datenschutzvereinbarung haben zahllose deutsche und europäische Unternehmen Datenübertragungen personenbezogener Daten mit US-Dienstleistern vereinbart und ihre Daten in den USA gespeichert.
Durch das EuGH-Urteil müssen nach Einschätzung der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) zahllose Firmen ihre Verträge auf eine neue Grundlagen stellen und gegebenenfalls ihre Zusammenarbeit mit den US-Dienstleistern beenden. „Betroffen sind auch eine Vielzahl deutscher und europäischer Unternehmen, die heute Cloud-Angebote US-amerikanischer Anbieter nutzen“, betont TeamDrive-Geschäftsführer Volker Oboda. „Fachleute gehen hier von bis zu mehreren hunderttausend Unternehmen aus.“
TeamDrive gewährleistet hohe Sicherheitsstandards
Schon seit den NSA-Ausspähskandalen raten Fachleute dazu, nicht mehr mit US-Dienstleistern zusammenzuarbeiten. „PRISM und Co. haben bereits vor Jahren die Wirtschaft aufgeschreckt – zeigten diese doch deutlich, dass in den USA kein den EU-Richtlinien angemessenes Datenschutzniveau mehr vorhanden ist. Cloud-Anbieter aus Deutschland oder der EU hingeben können hohe Datenschutzstandards gewährleisten“, ergänzt Oboda. Ein solches Unternehmen ist TeamDrive. Die gleichnamige Sync & Share-Software und Cloud-Datenspeicherlösung verfügt über einen großen Funktionsumfang und bietet eine kostenfreie Version für Privatnutzer. Sicherheit steht dabei an erster Stelle – so verfügt TeamDrive beispielsweise über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten.
TeamDrive garantiert aufgrund der Verschlüsselung sogar bei Verwendung von Amazon Cloud oder Microsoft Azure – US-amerikanischer geht es also kaum –, dass die Daten konform zur europäischen Gesetzgebung gespeichert werden. US-Anbieter von Cloud-Services wie Amazon, Microsoft oder Rackspace haben also mit TeamDrive die Möglichkeit, die Daten ihrer Kundschaft im Einklang mit dem EU-Recht zu speichern. Der physikalische Speicherung muss dabei in Europa erfolgen.
Als einziges Unternehmen im Cloudspeicher-Umfeld ist TeamDrive vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem Datenschutzgütesiegel ausgezeichnet. Die seit 2008 kontinuierlich weiterentwickelte Lösung verfügt mittlerweile über mehr als 500.000 Anwender und über 5.500 Geschäftskunden weltweit.