- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) verlängert das Gütesiegel und damit die Empfehlung zum bevorzugten Einsatz von TeamDrive.
- Software des Hamburger Softwareherstellers TeamDrive schützt Daten vor dem Ausspähen durch unbefugte Dritte
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe Harbor“ Abkommen vom 6. Oktober 2015 gelten die USA als „unsicherer Drittstaat“, der keinen mit europäischen Richtlinien vergleichbaren Datenschutz bietet. Das hat zur Folge, dass alle Datendienste mit US-Bezug nicht den Anforderungen des europäischen Datenschutzes entsprechen und daher von den Unternehmen nicht mehr für personenbezogene Daten verwendet werden dürfen. Dazu gehören Dienste wie beispielsweise Amazon AWS, Microsoft Azure, Dropbox und Google Drive. Was viele nicht wissen: Davon betroffen sind auch Konstellationen, in denen die Daten zwar in EU-Rechenzentren gespeichert werden wie zum Beispiel bei Amazon AWS in Deutschland und Irland, der Auftragnehmer sich aber etwa zu Wartungs- oder Entwicklungszwecken den Zugriff durch Mitarbeiter aus den USA vorbehält.
„Die Zusicherung vieler US-basierter Dienste, dass die Daten ausschließlich in EU-Rechenzentren abgelegt würden, mag zwar richtig sein, ist rechtlich aber völlig ohne Belang, solange die Firmen aus den USA auf diese Rechenzentren zugreifen können“, erklärt TeamDrive-Chef Volker Oboda.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung macht TeamDrive sicher
Zum Schutz vor dem Ausspähen und der unberechtigten Übermittlung von Daten an Nachrichtendienste oder Behörden setzt TeamDrive seit Beginn konsequent auf Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Das Unternehmen hat dabei nicht nur selbst keinen Zugang zu den Daten, sondern ist auch nicht im Besitz eines Schüssels dazu, so dass weder Daten noch Schlüssel weitergeben werden könnten. Das ULD erklärt in seiner Verlängerung des Gütesiegels, dass in Anbetracht der schon seit März 2005 geltenden Zertifizierung und durch die eingesetzte Ende-zu-Ende Verschlüsselung es wahrscheinlich erscheint, dass auch eine Rezertifizierung erfolgen kann und dass TeamDrive den geltenden Vorschriften entspricht. TeamDrive verwendet auch deutsche Datacenter unter deutscher Kontrolle die vollauf dem deutschen Datenschutz genügen.
Für die in anderen europäischen Ländern genutzten Rechenzentren zeigen aktuelle Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden und der Artikel 29 Datenschutzgruppe, dass zur Auslegung des EuGH-Urteils noch Abstimmungsbedarf besteht und dieser voraussichtlich erst im Laufe des ersten Quartals 2016 abgeschlossen werden kann. Das Datenschutzgütesiegel für TeamDrive wurde somit bis zum 22.04.2016 verlängert. Der Abstimmungsbedarf betrifft für TeamDrive nur die in Europa begrenzt genutzte Amazon Cloud und nicht die deutschen Datacenter.
TeamDrive ist die sichere Sync & Share-Software für Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Privatanwender. Sie ermöglicht eine transparente Dokumentenverwaltung und standortunabhängiges Teamwork. Modernste Verschlüsselungstechnologien, freie Serverwahl und eine ausgeklügelte Netzwerk-Architektur stellen die Vertraulichkeit aller Daten sicher. Das Unternehmen wurde 2013 von Gartner als Cool Vendor ausgezeichnet, erhielt bereits zum vierten Mal das Datenschutzgütesiegel des Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig Holstein (ULD) und ist Gewinner des it Security Award 2012. 2008 in Hamburg gegründet, zählt TeamDrive bereits mehr als 500.000 Anwender und über 5.500 Geschäftskunden weltweit. Die Software unterstützt neben Windows und Mac OS auch Linux-Systeme sowie Android und iOS.